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Thema: Kritik an EU-Direktive zu »geistigem Eigentum«

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von CE am Mo, 8. August 2005 um 04:56 #
Nein, das tust du tun (Absicht, siehe diskreditieren tun), da du die Kommentare anderer Benutzer hier schon mehrmals (wohl in vollem Bewusstsein) verdreht hast.
Du willst gar nicht darauf eingehen, oder?

Ich beziehe mich nie auf die Defintion des Vermögens, die habe ich nicht kritisiert, vielleicht war ich da unpräzise.
Es geht mir um den Schluss, den du mit Hilfe der Definition des Vermögens und "Eigentum ist Teil eines Vermögens" einem nahezulegen versuschst.
"Eigentum ist Teil eines Vermögens" würde ich als Charakterisierung bezeichnen und könnte durchaus "Teil einer Definition" sein, da die Aussage aber nicht wirklich eindeutig ist, würde ich mich hüten, dass als präzise Definition zu bezeichnen.
(Ich denke nicht, dass du das damit gemeint hast, was aber wiederum nahelegt, dass du nicht wirklich auf die beantworteten Kommentare ernsthaft eingehst.)

Die Rechtsprechung des BVerG wird im Internet zu diesem Thema auch sehr kritisiert, da es ihm nach Angaben und Zitaten von Juristen gelungen ist, in einem Urteil festzustellen, dass es kein "Geistiges Eigentum" und dass es "Geistiges Eigentum" gibt.
Ich bezweifle, dass etwas derartiges allgemein als eindeutig bezeichnet wird.

Wenn etwas üblich ist, so ist das übrigens keine sehr gute Argumentation.

Ich denke, dass man hier aufhören sollte, da hier jede Diskussion eh zwecklos ist.

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    Von kopernikus am Mo, 8. August 2005 um 10:24 #
    Ursprung der Diskussion war die Behauptung, dass Eigentumsrechte nichts mit Urheberrechten zu tun haben.

    Dem habe ich widersprochen mit der Begründung, dass Urheberrechte (zusammen mit Patent- und Markenrechten) unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ zu subsumieren sind und darauf verwiesen, dass das BVerfG in seiner Rechtsprechung Urheberrechten etc. den Schutz des Artikels 14 GG zugesprochen hat.

    Ferner habe ich (mit zweifelhaftem Erfolg) versucht zu erklaeren, dass der Begriff „Eigentum“ eben nicht, wie hier behauptet, abschließend im BGB geregelt ist.

    Dies ist also nicht meine persönliche Meinung, sondern die in Deutschland gültige Rechtsauffassung. Ob es vereinzelte, im Internet publizierende Juristen gibt, denen diese Rechtsauffassung nicht gefällt, ist dabei völlig irrelevant.

    Genauso ist es irrelevant, ob Du das jetzt gut findest oder nicht ...

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      Von CE am Di, 9. August 2005 um 00:46 #
      Das ist doch gleich sehr viel besser.

      Es geht eigentlich nur darum, dass jener Begriff nicht ganz so unproblematisch ist – dass er seit geraumer Zeit Verbreitung gefunden hat, ändert dies nicht.
      Das Problem an deiner Begründung ist, dass sie das zu Begründende nicht begründet.

      Die Behauptung ist natürlich angreifbar, weil sie gleich jeden Zusammenhang bestreitet.
      Das eigentliche Problem führt die Leute hier ist wohl, dass der Begriff des geistigen „Eigentums“ sehr wenig mit dem klassischen Eigentumsbegriff zu tun hat und somit irrleitet.
      Insbesondere verärgert, dass dieser Umstand bei Lobbyvertretern Verwendung findet, es wird der Eindruck erweckt, dass solche Rechte ohne Betrachtung der Unterschiede vollständig wie Eigentumsrechte zu behandeln seien.


      Das mit dem BGB kam nicht von mir.

      Dass diese Rechtsauffassung gilt, möchte ich nicht bestreiten, bei diesen Juristen wird aber aufgeführt, warum das Fundament nicht ganz so fest und sogar teilweise etwas zweifelhaft ist, und warum das eventuell in einer neueren Betrachtung nicht unbedingt zu hundert Prozent Bestand haben muss.
      (Das erste Urteil des BVerfG dazu ist problematisch, die folgenden begnügen sich, sich darauf zu berufen.
      Ich weiß, dass das nichts an der Gültigkeit ändert.)
      Völlig irrelevant ist eben auch nicht.

      So eine vereinfachende Diskussion ist wohl eh nicht sinnvoll.
      Es geht auch nicht darum, was „gefällt“.

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