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Mi, 3. August 2005, 12:57

Kritik an EU-Direktive zu »geistigem Eigentum«

Zu weit geht Kritikern eine neuer Richtlinienentwurf der Europäischen Union, absichtliche Verstöße gegen Urheber- und Patentrecht zu Straftaten zu machen.

In den meisten Ländern, so auch in Deutschland, werden Verstöße gegen Urheber- und Patentrecht zivilrechtlich geahndet. Eine Verschärfung der Regelung würde bedeuten, daß die Ermittlungsbehörden schon bei Verdacht tätig werden müßten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, daß die Inhaber der verletzten Rechte mit den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei ein Untersuchungsteam bilden dürfen und somit über die Art der Rechtsverletzungen mit entscheiden können.

Dies halten einige Rechtsexperten für bedenklich. Joachim Jacobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE) und Till Kreutzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) gehören zu den Kritikern des Richtlinienentwurfes. Sie befürchten, daß man mit der Einbeziehung der Rechteinhaber »den Bock zum Gärtner macht«. Ein großes Problem könnte sich auch für Anwender freier Software auftun. Schon eine Anzeige, auch wenn sie, wie beispielsweise bei SCO, völlig substanzlos ist, würde die Ermittlungsbehörden zum Handeln veranlassen und könnte die Anwender in Schwierigkeiten bringen.

Die Stärkung der Rechteinhaber sei nur schwer mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu vereinbaren, meinen die Kritiker weiter. Natürlich würden umgekehrt auch die Copyright-Inhaber der freien Software gestärkt. Dies würde aber bedeuten, daß außergerichtliche Einigungen nach Copyright-Verletzungen schwieriger möglich werden, da der Staat die Ermittlungen aufnehmen müßte. Eine solche weitergehende Strafverfolgung wird aber von den Autoren in der Regel gar nicht gewünscht.

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