Dann gibt es demnächst ein weiteres freies Unix und das Thema ist endgültig erledigt.
SCO geht eh Pleite und noch ein Unixware unter GPL ist doch ein schönes Abschiedsgeschenk nachdem vielen Theater.
Vielleicht gibt es ja wirklich ein paar Code Teile in Unixware die man für Linux oder die BSDs gebrauchen kann. Zumindest wird man einiges aus dem Code lernen können und damit auf neue Ideen kommen.
Von Hans-Joachim Daniels am Mi, 10. August 2005 um 13:10 #
Jetzt mal halblang. GPL-Code zu verwenden, ohne sich gemaess der Lizenz zu verhalten fuehrt nicht dazu, dass der eigene Code GPLisiert wird. Es findet "nur" eine Lizenzverletzung statt. Und dann kann das vor Gericht gehen, aber es gibt keinen Unterschied mehr, ob man proprietaeren Code oder GPL-Code geklaut hat. Man hat Urheberrechte verletzt.
Sicherlich. Das ist aber nur ein Verstoß gegen die GPL. Nur weil Du zu schnell fährst, wird dir die Polizei auch nicht das Auto wegnehmen und an Obdachlose verschenken. Wenn Du verstehst...
IMHO wäre es viel wirkungsvoller, wenn aus dem Verstoß gegen die GPL die Forderung abgeleitet werden würde, den Rest des Werkes eben entsprechend der GPL auch unter die GPL stellen zu müssen. Dann würde sich vielleicht so manche Firma ernsthaft überlegen, ob sie in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, Code, der unter der GPL steht einfach zu klauen.
ein verletzer der gpl kann wenn diese schuldig sind nur dazu gezwungen werden den code unter gpl zu stellen, der direkt mit gpl in kontakt tritt. eventuell muss der anbieter nichtmal seinen code freigeben, wenn er alle darauf basierenden produkte zurückzieht und eine entsprechende strafe zahlt.
das liegt aber alles in der gewalt der jeweiligen richter und der fähigkeit der anwälte. bei den amis ist alles möglich.
... Sagt die GPL. Der ggf. zuständige Richter kann was anderes sagen. Und das wird dann bindend sein. Aber das was in der GPL steht, muss nicht zwangsläufig rechtens sein bzw. vor Gericht stand halten.
SCO hatte auf Grund des Verstoßes überhaupt kein Recht, den Code zu verteilen. Das muss einem der Urheber nämlich erst mal gewähren. Da SCO die GPL nicht beachtet hatte, gabs auch keine Erlaubnis.
Wenn ich gegen Urheberrechte verstoße, indem ich Audio-CDs kopiere und weitervertreibe, reicht es auch nicht aus, wenn ich nur den Vertrieb einstelle. Ich muss dafür bluten.
Ja, aber das "Bluten" kann auch anders geschehen. Der Richter kann sich für eine monetäre Entschädigung entscheiden oder vielleicht muss McBride bei Torvalds putzen gehen.
Richtig: Du musst bluten. Und warum? Weil der Gegner einen Schaden geltend macht und den Schaden gerne ersetzt sehen möchte. Ohne Schaden keinen Schadenersatz.
Also muss sich zunächst ein Kläger finden, der Rechte an zumindest Teilen des mutmaßlich von SCO geklauten GPL-Codes hält. Und dieser Kläger muss dann einen Schaden durch dieses Verhalten geltend machen - wobei unrechtmäßige erzielte Gewinne durchaus ausreichend sind. Erkennt dann ein Gericht es als Tatsache an, dass SCO GPL-Code sich unrechtmäßig angeeignet hat, dann stehen die Chancen für das Bluten gut.
Aber wenn ich ich nun damals eine Version mit GPL Code gekauft hätte, hätte ich dann das Recht den Quellcode zu verlangen, da das Ding ja "offensichtlich" unter der GPL vertrieben wurde?
Es gibt schon mehr als genug Fälle in denen die GPL Gerichtlich durch gesetzt wurde (meistens Router Firmware) und ich wüste nicht warum es in diesem Fall anders sein sollte. Programme die GPL Code enthalten müssen unter der GPL veröffentlich werden. Wenn Unixware GPL Code enthält muss es unter der GPL freigegeben werden. So einfach ist es.
Ganz nebenbei könnte man nach dem Prozess über den Unix Code im Linux Kernel noch eine Schadesersatzklage gegen SCO starten, wegen Verleumdung. Damit könnte man noch mal schön die Kasse von Kernel.org auffüllen und die Finanzierung der Web-Server wäre eine ganze Zeit lang gesichert. Leider wird wohl SCO vorher Pleite gehen.
Die Routerhersteller hätten auch den Code entfernen können. Aber dann hätten sie gar kein Produkt mehr gehabt, während es ihnen auf der anderen Seite kaum weh tat, daß die Firmware des Router offen ist. Das sieht bei SCO natürlich genau anders aus - dort würde man sinnvoller eher versuchen, den Code gegen eigenen auszutauschen.
Ich vermute aber eher, daß SCO im Zweifel die Strategie fahren wird, den Spieß umzudrehen. Wenn Linux ohnehin nur geklaut ist, und eigentlich SCO gehört, müsste SCO sich ja problemlos an Linux bedienen dürfen ...
Glaub ich kaum, daß das für SCO so einfach geht. Wenn ich vor Gericht behaupte, Dein Auto gehört mir obwohl Du den Fahrzeugbrief hast (die Linuxentwickler haben erst einmal das Urheberrecht), dann kann ich es bis es das Gericht zum Schluß entschieden hat, auch nicht einfach so verwenden.
Dazu kann es natürlich auch wieder einen Gerichtsentscheid brauchen, der sollte aber ala "bla bla bla strafbewährte Unterlassungserklärung bla bla bla" einfach sein durchzusetzen.
Völlig richtig. Mit meiner Vermutung wollte ich auch nicht ausdrücken, daß sie mit der Strategie erfolg haben würden. Sie würde nur in deren Argumentationskette passen. So verkaufen Sie ja beispielsweise bereits Linux-Lizenzen obwohl sie auch damit jeglicher Gerichtsentscheidung, ob sie das Recht dazu haben oder nicht, zuvor kommen.
Wieso Vertragsbruch? Da SCO die GPL nicht anerkennt, ist nie ein Vertrag zustande gekommen. Es ist ein ganz klarer Verstoß gegen das Copyright (SCO ist ja ein US-Unternehmen) und sollte nach der hiesigen Musikindustrie mit 5 Jahren Haft bestraft werden.
Laut den Bestimmungen der GPL müsste also ein Unternehmen die Applikationen, in die GPL-Code eingeflossen ist, ebenfalls unter die GPL stellen. Damit würde SCO selbst gegen die Lizenz verstoßen und sich strafbar machen, denn Unixware wurde unter einer proprietären Lizenz veröffentlicht. Wie ein Kommentator auf Groklaw allerdings trefflich bemerkt, ist es unklar, wie Unixware den Linux-Code einsetzt und ob dies auch eine abgeleitete Arbeit darstelle und somit die GPL wirklich verletze.
Das stimmt so nicht, ein Unternehmen das GPLisierten Code in die eigene Applikation einfliessen läßt muß nicht die eigene Applikation unter GPL stellen, sondern lediglich die GPLisierten Teile weiterhin unter den GPL-Bedingungen zur Verfügung stellen und kenntlich machen, sowie Änderungen an den GPLisierten Teilen unter GPL weiterlizensieren (oder alternativ mit den Urhebern über einen Lizenzwechsel verhandeln).
Ansonsten dürften die BSDs oder Apple zB nicht gcc verwenden...
Von Boris Jakubith am Mi, 10. August 2005 um 20:51 #
> Das stimmt so nicht, ein Unternehmen das GPLisierten Code in die eigene Applikation einfliessen läßt muß nicht die eigene Applikation unter GPL stellen, sondern lediglich die GPLisierten Teile weiterhin unter den GPL-Bedingungen zur Verfügung stellen und kenntlich machen, sowie Änderungen an den GPLisierten Teilen unter GPL weiterlizensieren (oder alternativ mit den Urhebern über einen Lizenzwechsel verhandeln).
Lies doch bitte die GPL einmal genau durch! Software, der GPL-Code enthält, muß unter GPL (oder einer vergleichbaren Lizenz) stehen. Das was Du beschreibst, bezieht sich auf die LGPL (die aus diesem Grund auch Lesser General Public License heißt).
> Ansonsten dürften die BSDs oder Apple zB nicht gcc verwenden... Welchen Code aus der GCC verwenden die BSDs denn in eigenen nicht-GPL-lizenzierten Anwendungen?
Das Kompilieren von Anwendungen mit der GCC stellt einen normalen Gebrauch der GCC dar. Das hat nichts mit einer Codeübernahme zu tun. Sonst würden ja auch alle mit MSVC++ erstellten Anwendungen Microsoft gehören.
Von me@privacy.net am Mi, 10. August 2005 um 21:55 #
Der Verstoß gegen _eine_Lizenz_ ist _strafbar_? - Eine Lizenz ist doch nichts weiter als ein Vertrag; somit sollte es sich zwar um Vertragsbruch handeln. -- Aber ist der strafbar?
Strafbar ist, eine Straftat zu begegen; aber ist Vertragsbruch eine Straftat?
Wenn die GPL nicht eingehalten wird oder erst gar nicht akzeptiert wird, tritt das Urheberrecht bzw. das Copyright in Kraft, d.h. es handelt sich hierbei um einen gewerblichen Verstoß gegen das Urheberrecht/Copyright.
>SCO hat selbst Linux-Passagen in den proprietären Kernel von Unixware eingebunden
Tja, wenn SCO lange Zeit keinen Code im Linuxkernel finden konnte, dann bringt man Code von Linux selbst in den eigenen UNIX-Kernel rein. Ein paar Jahre später kann man die Sache umdrehen und behaupten, es befände sich gestohlener Code im Linuxkernel. Auf diese Weise lässt sich die Geschichte SCO / Linux noch Jahre fortsetzen. Oder glaubt hier jemand daran, daß es mit SCO bald ein Ende haben wird? (Aktueller Kurs SCOX: 4.19 steigend)
ich verfolge dieses Thema schon seit geraumer Zeit und schnalle es einfach nicht, wie ein Unternehmen das wirtschaftlich eigentlich nicht schlecht dar stand sich durch so eine Sache kaputt macht. Was das SCO in den letzten Jahren an Verluste gemacht hat war schon sehr extrem. Das Management muss es doch erkennen das der Weg nur ins Grab führt und das das Unternehmen das nicht so lange durchhalten kann. Dabei denke ich immer noch das es SCO jetzt schon lange durchhält.
SCO hat keine Verluste gemacht. Die Verluste haben die Anleger gemacht, bzw. das Geld der Anleger ist jetzt auf anderen Konten und gehört jetzt anderen Leuten.
Bei den Diskussionen sollte man nicht vergessen, dass Linux nicht GNU bzw. GPL ist. Linux ist der Kernel und die Programme wie GIMP usw. sind GNU. Sie können natürlich beide unter der GPL stehen.
SCO geht eh Pleite und noch ein Unixware unter GPL ist doch ein schönes Abschiedsgeschenk nachdem vielen Theater.
Vielleicht gibt es ja wirklich ein paar Code Teile in Unixware die man für Linux oder die BSDs gebrauchen kann.
Zumindest wird man einiges aus dem Code lernen können und damit auf neue Ideen kommen.
warum, es heißt doch:
> Laut den Bestimmungen der GPL müsste also ein Unternehmen die Applikationen, in die GPL-Code eingeflossen ist, ebenfalls unter die GPL stellen.
bye jo2
das liegt aber alles in der gewalt der jeweiligen richter und der fähigkeit der anwälte. bei den amis ist alles möglich.
Wenn gegen die GPL verstoßen wird, gibt es 2 Lösungen und die eine ist hier beschrieben.
Die andere ist, daß gegen die GPL verstoßen wurde und damit das recht erlischt, den Code zu verteilen. Also ist nur der Vertrieb einzustellen.
Wenn ich gegen Urheberrechte verstoße, indem ich Audio-CDs kopiere und weitervertreibe, reicht es auch nicht aus, wenn ich nur den Vertrieb einstelle. Ich muss dafür bluten.
Also muss sich zunächst ein Kläger finden, der Rechte an zumindest Teilen des mutmaßlich von SCO geklauten GPL-Codes hält. Und dieser Kläger muss dann einen Schaden durch dieses Verhalten geltend machen - wobei unrechtmäßige erzielte Gewinne durchaus ausreichend sind. Erkennt dann ein Gericht es als Tatsache an, dass SCO GPL-Code sich unrechtmäßig angeeignet hat, dann stehen die Chancen für das Bluten gut.
Grüsse und so.
MWFolz.
Grüsse und so.
MWFolz.
mfg
Albert
Ganz nebenbei könnte man nach dem Prozess über den Unix Code im Linux Kernel noch eine Schadesersatzklage gegen SCO starten, wegen Verleumdung. Damit könnte man noch mal schön die Kasse von Kernel.org auffüllen und die Finanzierung der Web-Server wäre eine ganze Zeit lang gesichert.
Leider wird wohl SCO vorher Pleite gehen.
Ich vermute aber eher, daß SCO im Zweifel die Strategie fahren wird, den Spieß umzudrehen. Wenn Linux ohnehin nur geklaut ist, und eigentlich SCO gehört, müsste SCO sich ja problemlos an Linux bedienen dürfen ...
Wenn ich vor Gericht behaupte, Dein Auto gehört mir obwohl Du den Fahrzeugbrief hast (die Linuxentwickler haben erst einmal das Urheberrecht), dann kann ich es bis es das Gericht zum Schluß entschieden hat, auch nicht einfach so verwenden.
Dazu kann es natürlich auch wieder einen Gerichtsentscheid brauchen, der sollte aber ala "bla bla bla strafbewährte Unterlassungserklärung bla bla bla" einfach sein durchzusetzen.
Alles andere ist Vertragsbruch.
(mit den Sicherheitsupdates bis einschließlich
zum Einstellungstermin am 15.Mai '03)?
Ich würde es mir gerne mal anschauen.
http://smm.de/go/1396842
Das stimmt so nicht, ein Unternehmen das GPLisierten Code in die eigene Applikation einfliessen läßt muß nicht die eigene Applikation unter GPL stellen, sondern lediglich die GPLisierten Teile weiterhin unter den GPL-Bedingungen zur Verfügung stellen und kenntlich machen, sowie Änderungen an den GPLisierten Teilen unter GPL weiterlizensieren (oder alternativ mit den Urhebern über einen Lizenzwechsel verhandeln).
Ansonsten dürften die BSDs oder Apple zB nicht gcc verwenden...
--garbeam
Lies doch bitte die GPL einmal genau durch! Software, der GPL-Code enthält, muß unter GPL (oder einer vergleichbaren Lizenz) stehen. Das was Du beschreibst, bezieht sich auf die LGPL (die aus diesem Grund auch Lesser General Public License heißt).
Welchen Code aus der GCC verwenden die BSDs denn in eigenen nicht-GPL-lizenzierten Anwendungen?
Das Kompilieren von Anwendungen mit der GCC stellt einen normalen Gebrauch der GCC dar. Das hat nichts mit einer Codeübernahme zu tun. Sonst würden ja auch alle mit MSVC++ erstellten Anwendungen Microsoft gehören.
Strafbar ist, eine Straftat zu begegen; aber ist Vertragsbruch eine Straftat?
Tja, wenn SCO lange Zeit keinen Code im Linuxkernel finden konnte, dann bringt man Code von Linux selbst in den eigenen UNIX-Kernel rein. Ein paar Jahre später kann man die Sache umdrehen und behaupten, es befände sich gestohlener Code im Linuxkernel.
Auf diese Weise lässt sich die Geschichte SCO / Linux noch Jahre fortsetzen. Oder glaubt hier jemand daran, daß es mit SCO bald ein Ende haben wird? (Aktueller Kurs SCOX: 4.19 steigend)
MfG
ich verfolge dieses Thema schon seit geraumer Zeit und schnalle es einfach nicht, wie ein Unternehmen das wirtschaftlich eigentlich nicht schlecht dar stand sich durch so eine Sache kaputt macht. Was das SCO in den letzten Jahren an Verluste gemacht hat war schon sehr extrem. Das Management muss es doch erkennen das der Weg nur ins Grab führt und das das Unternehmen das nicht so lange durchhalten kann. Dabei denke ich immer noch das es SCO jetzt schon lange durchhält.
Gruß Rainer
MfG