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Fr, 23. September 2005, 19:07

Software::Distributionen::Debian

Fragen zu Debians Markenpolitik

Debian-Entwickler Branden Robinson fordert eine Modernisierung der veralteten Markenpolitik des Projekts, um restriktives Markenrecht mit den Prinzipien der GPL-Copyleft in Einklang zu bringen.
Von ThomasS

Software in the Public Interest

Der aktuelle Leiter des Debian-Projekts wirft einige kritische Fragen zur geltenden Markenpolitik des Debian-Projekts in seinem Webblog mit dem Titel "Branden Robinson's irrationale Ausgelassenheit" auf, die seiner Ansicht im Widerspruch zum grundlegenden Prinzip der Copyleft der GNU-GPL steht und außerdem falsche Entwicklungen in der Kultur freier Software begünstige. Immerhin, so Robinson, sei die geltende Markenpolitik Debians schon sieben Jahre alt und somit nicht mehr zeitgemäß. Als Angestellter der Debian Common Core Alliance (DCCA), dort zuständig für die Markenpolitik, ist er sich durchaus eines Interessenkonfliktes bewusst, in dem er sich mit seiner Argumentation begibt. Er verweist jedoch darauf, dass er nicht von der DCCA beeinflusst worden sei.

In den letzten Jahren haben sich freie Hacker vornehmlich in Fragen des geltenden Copyrights und der Gesetzgebung zu Patenten belesen. Allerdings ist dabei völlig das Markenrecht und die Markenpolitik des Debian-Projekts aus dem Blickfeld geraten, völlig zu unrecht, findet Robinson. Anhand des Beispiels der US-Markenrechtsgesetzgebung verdeutlicht er, dass Markenhalter generell dazu verpflichtet sind, aktiv als Markenhalter in Erscheinung zu treten, um möglichen Nachteilen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.

Allerdings gibt es für das Debian-Projekt einige Fallstricke, die mit den markenrechtlichen Restriktionen einher gehen. Natürlich gäbe es z.B. grundsätzlich die Möglichkeit, jedes freie Programm nach eigenem Belieben abzuändern, ihm einen neuen Namen zu geben und dann als modifizierte Version unter anderem Namen zu verteilen. Das führt aber für die Autoren von Modifikationen, um Schwierigkeiten mit dem Markenrecht aus dem Wege zu gehen, zur Notwendigkeit, z.B. einen Disclaimer zu veröffentlichen oder Veränderungen der ursprünglichen Software-Beschreibungen vorzunehmen. Zwei mögliche Probleme tauchen dabei für Robinson auf, die dem Ansehen der modifizierten Version schaden können. Zum einen könnten Nutzer, die mit den Hintergrund des Markenrechts nicht vertraut sind, die Modifikation auf Grund des erforderlichen Disclaimers als fehlerbehaftet, nicht funktional oder unvollständig ansehen. Zum zweiten können markenrechtliche Restriktionen auch Forks erzwingen, die auch aus der Sicht der ursprünglichen Autoren und Markenhalter eigentlich gar nicht notwendig wären. Schon bei der Wahl des verwendeten Toolkits oder der Implementierung alternativer Algorithmen wären Autoren von modifizierten Versionen von vornherein zu einem Fork genötigt. Grundsätzlich sei es jedoch so, dass auch Forks zum Prozess gehören, in dem freie Software seine Nutzerbasis verbreitere und die Qualität verbessere.

Zur Veranschaulichung seiner Argumentation verweist Robinson auf verschiedene Beispiele der jüngsten Vergangenheit, in der das Debian-Projekt mit dem restriktiven Markenrecht anderer Projekte wie Abiword oder Firefox in Berührung gekommen ist. Die Verwendung des Namens, der Icons und Logos dieser Projekte durch das Debian-Projekt hatte einige Diskussionen um die Frage ausgelöst, ob sich daraus im Ernstfall Schwierigkeiten ergeben könnten und die von der Copyleft gewährten Freiheiten zu sehr beschnitten werden. Einerseits mache dies deutlich, dass Namen als Etikett für freie Software einen unverzichtbaren Bestandteil der Geschichte und Kultur freier Software seien. Andererseits wirft dies immer wieder die Frage auf, ob sich eine restriktive Markenpolitik der Projekte mit dem Grundgedanken der Copyleft überhaupt vereinbaren lässt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein restriktive Markenpolitik z.B. absurde Situationen herauf beschwören könnte, in der GNU/Linux-Distributoren den Firefox wie "Lizardfox", "Hatfox", "Swirlfox", und "Hearstfox" umbenennen müssten. Dies würde eindeutig die Normalnutzer verwirren, aber auch gestandene GNU/Linux-Benutzer wären vor den Wirrungen einer solchen Situation keineswegs sicher, wie es zu beobachten war im Falle der Kollision zwischen dem etablierten Firebird-Projekt und dem Schema der Namensgebung der Mozilla-Stiftung für Mozilla-Produkte. Letztlich steht für Robinson auch die hypothetische Situation einer markenrechtlichen Vielfach-Benennung von Firefox für eine völlig verkehrte Form des ansonsten von der Copyleft in gesunder Form geförderten Wettbewerbs zwischen den freien Projekten. Eine solche Situation könnte zudem den Kräften in die Hände spielen, die durch Säen von Furcht, Ungewissheit und Zweifel dem Ansehen freier Software zu schaden versuchen.

Daraus ergibt sich für Robinson die Notwendigkeit, die Markenpolitik von Debian zu grundlegend zu überdenken. Einerseits müsse man die Bedürfnisse des Projekts im Auge behalten, andererseits könnte man Debians Markenpolitik zu einem Modell für andere machen. Dazu sind einige wichtige Fragen zu klären. Welche Elemente des geltenden Markenrechts sind für das Projekt nützlich? Braucht das Projekt überhaupt eine Markenpolitik? Welche Rechte räumt Debian z.B. Derivaten ein, z.B. eine automatische Markenlizenz? Will Debian seine Markenpolitik dazu nutzen, Derivate zu fördern oder abschrecken? Zu klären wäre auch Frage, ob und wie sich das Prinzip der Copyleft auf die Markenpolitik übertragen lässt. Ist es möglich, die restriktiven Aspekte des Markenrechts so ab zu ändern, dass es die Freiheiten der teilenden Gemeinschaft freier Software stärkt, ohne ganz auf Möglichkeiten zur Abwehr von Missbrauch der Marke Debian zu verzichten?

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