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Thema: Linux-Kernel bleibt bei GPLv2

19 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von tom am Do, 26. Januar 2006 um 14:34 #
Linux sieht das nicht anders: der Kernel stand niemals unter "GPL >= v2", weil die Passage "or any later version" niemals zur Lizenz des Kernels gehörte.

Zwar steht im Lizenztext der GPL drin, dass, wenn man überlegt, sein Programm unter die GPL zu stellen, man doch bitte "or any later version" schreiben sollte, dies hat Linus aber nie getan.

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    Von peschmae am Do, 26. Januar 2006 um 18:27 #
    Das kommt immer darauf an von welchem Teil des Kernels du sprichst. Das hat ja bei weitem nicht alles Linus geschrieben.

    Wie viele grössere Projekte ist die Lizenz da nicht 100%ig einheitlich (das Extrembeispiel ist XFree/Xorg)

    MfG Peschmä

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Von vicbrother am Do, 26. Januar 2006 um 14:51 #
Ich verstehe das nicht mit "den Teilen die Thorvalds gehören" und dem Copyright. Ich denke der Code ist GPL und kann damit weiterverwendet oder modifiziert werden? Kann der Code jetzt nicht auf GPLv3 geforkt werden?
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    Von Schmu am Do, 26. Januar 2006 um 14:54 #
    Natürlich nicht, wenn das ginge, könnte man ja auch einfach einen Fork machen und den als Closed-Source lizensieren.
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    Von Lizenz-Schlaumeier am Do, 26. Januar 2006 um 14:58 #
    Der Code kann auch weiterverwendet oder modifiziert werden. Das Lizensieren des Codes fällt aber weder unter die Kategorie "weiterverwenden" noch (aufgepasst) "modifizieren". Deswegen fällt das auch das forken nach GPLv3 hier unter den Tisch. Wenn das Möglich wäre, könnte ich schließlich auch den Code zu "meinerPropLizenz" forken und das würde wohl das ganze System sinnlos machen.
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      Von ralph am Do, 26. Januar 2006 um 14:59 #
      Hä?
      Natürlich kann man das zu GPL3 forken, wenn die Lizenz denn zu GPL2 kompatibel ist.
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        Von fuffy am Do, 26. Januar 2006 um 15:44 #
        Die LGPL und die modifizierte BSDL sind kompatibel zur GPLv2. Dennoch darf man ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers nicht von GPLv2 auf LGPL oder m. BSDL forken. Damit hat das also gar nichts zu tun.
        Dass es umgekehrt geht, liegt daran, dass LGPL und m. BSDL das erlauben.
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          Von vicbrother am Do, 26. Januar 2006 um 16:15 #
          Und wer hat das Urheberrecht bei sovielen Programmierern?
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            Von pinky am Do, 26. Januar 2006 um 16:17 #
            jeder hat das Urheberrecht an seinem Code. Es gibt bei Linux keinen globalen Urheberrechtsinhaber.
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              Von Daniel Baumann am Do, 26. Januar 2006 um 22:08 #
              Jedoch, und das ist wichtig, wo keine Autor Informationen vorhanden sind, gingen/gehen saemtliche Rechte beim Checkin auf Linus ueber. Das trifft nur auf einen sehr kleinen, unbedeutenden Teil zu, ist aber trotzdem erwaehnenswert da bei Bugfixes usus.
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                Von pinky am Do, 26. Januar 2006 um 23:32 #
                >Jedoch, und das ist wichtig, wo keine Autor Informationen vorhanden sind, gingen/gehen saemtliche Rechte beim Checkin auf Linus ueber.

                Wie kommst du darauf? Man braucht keinen expliziten Copyright Hinweis um das Urheberrecht zu haben.
                Wenn jemand z.B. ohne weitere Autor-Informationen einen Treiber für Linux an Linus schickt und den Treiber gleichzeitig in einer proprietären Version vertreibt. Dann ist dass das Recht des Autors unabhängig davon ob Linus das in den CVS eingecheckt hat oder jemand anders. Linus kann durch diese Handlung nicht das Urheberrecht beanspruchen und z.B. den Autor wegen der Verwendung des Codes in einen proprietären Treiber verklagen.

                Bugfixes haben ein ganz anderes "Problem". Ich denke bei vielen "kleinen" Bugfixes fehlt einfach die schöpferische Höhe um das Urheberrecht zu bekommen.

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Von anonymous am Do, 26. Januar 2006 um 15:14 #
Ein spezifisches Problem, das Torvalds mit der GPLv3 sieht, ist, daß sie nach seiner Auffassung fordert, die privaten Signaturschlüssel offenzulegen.

Das ist so sachlich ziemlich falsch (und Torvalds wird dafür auch massiv kritisiert, dass er hier so unbedarfte Dinge in die Welt setzt). In der Tat gibt es ja in dem aktuellen Vorschlag der GPL Ideen hinsichtlich evtl. Signaturschlüssel, aber die beziehen sich darauf, dass man sie freigeben muss, falls sie notwendig sind, um die Software laufen zu lassen. Dabei geht es um DRM-Geschichten (digital right bzw. restriction managment -- ganz wie man zu der Sache steht): Wenn man ein Stück GPL-Software auf einer Hardware laufen lässt und das aber hardwareseitig nur deshalb geht, weil der GPL-Code eine Signatur enthält, dann muss man auch die Schlüssel liefern, um die Signatur zu erzeugen. Sonst wäre es nicht möglich, die Software zu modifizieren und wieder lauffähig für das Gerät zu übersetzen, obwohl man den Quellcode der Software offenlegt. Es geht ja nicht nur darum, dass jeder den Quellcode einsehen kann, sondern er soll das auch selbst übersetzen können und selbst modifizierte/angepasste Versionen der Software erstellen können. Und das darf nicht durch irgendwelche DRM-Techniken eingeschränkt sein.

Es geht nicht darum, dass irgend jemand sein GPG Schlüssel offenlegen soll oder so. So ein Quatsch.

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    Von linuxxx am Do, 26. Januar 2006 um 18:17 #
    Wenn man was von Linus hört, dann wartet man am besten ein paar Tage, denn dann hat er vielleicht angefangen nachzudenken und die Sache sieht dann ganz anders aus.
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    Von Manuel am Fr, 27. Januar 2006 um 08:29 #
    das ist aber nicht nur bei DRM notwendig. Oder willst du an einem Kreditkartenterminal zahlen, in das jeder beliebigen Code einbringen kann? Normalerweise darf hier nämlich nur signierte, zertifizierte Software eingespielt werden (hier läuft alles noch mit symmetrischer Verschlüsselung, und die zahlungs- relevanten Schlüssel müssen geschützt werden). Es gibt also durchaus DRM-ähnliche Szenarien, die den Kunden schützen, nicht die Industrie ;-)
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      Von pinky am Fr, 27. Januar 2006 um 13:56 #
      >das ist aber nicht nur bei DRM notwendig. Oder willst du an einem Kreditkartenterminal zahlen, in das jeder beliebigen Code einbringen kann?

      Ein Kreditkartenterminal sollte natürlich vom Kreditkarteninstitut kommen und denen vertraue ich natürlich, sonst hätte ich bei denen ja auch kein Konto. Mit DRM hat das nichts zu tun.

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      Von anonymous am Fr, 27. Januar 2006 um 16:43 #
      Interessant. Möglich, dass die GPLv3 dieses Scenario verbieten würde. Man dürfte solche Systeme wohl nicht mit GPLv3-Code bauen - ja, so verstehe ich das auch. Allerdings ist es durchaus möglich, dass es auch dafür einen Ausweg gibt: Der Hersteller solcher Terminals mag die Technologie implemetieren, dass man die Kisten vor unsigniertem Code schützt (beispielsweise durch eine hardware-mässige DRM-Technik). Gleichzeitig liefert der Hersteller von mir aus auch ein Betriebssystem auf GPLv3-Code-Basis mit. Der Kunde geht dann her, erzeugt sich seinen privaten Schlüssel, verrammelt damit die Kisten und signiert die (von ihm durchaus nochmal geprüfte/angepasste) Software für *seine* Kisten. No problem. GPLv3 wird dann ein Problem, wenn man etwas *weitergeben* will. Auf seinen *eigenen* Kisten dürfte man durchaus DRM-Techniken verwenden, um Manipulationen vorzubeugen, auch wenn man GPLv3-Code verwendet. Ich sehe da kein Problem ...
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    Von nemeses am Fr, 27. Januar 2006 um 19:04 #
    Stimmt genau. Ich bin auch sehr froh darüber, dass die GPL 3 diese Passage enthält
    und werde meine OSS sofort auf die GPL3 umstellen. Diese ganze DRM-Geschichte ist
    IMO eine Beleidigung der zahlenden Kunden und ich pers. finde es eine
    Zumutung. Stallman und co. haben das richtig erkannt und adressieren das mit
    der GPL3 folgerichtig.
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Von WPosche am Fr, 27. Januar 2006 um 02:22 #
Wie ich finde, ein recht gelungener Beitrag bei heute.de zu dem Thema. Habe ihn zumindest mit +3 bewertet.

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/2/0,3672,3759714,00.html

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    Von Doener am Sa, 28. Januar 2006 um 12:03 #
    Schön, dass das Thema auf heute.de behandelt wird aber:

    1. Wehrt sich Linus nicht gegen eine "Neudefinition Freier Software". DRM widerspricht einfach dem Prinzip Freier Software und dass DRM nun ausdrücklich verboten werden soll, ist sicher keine Neudinition Freier Software
    2. Der Artikel macht den Eindruck die FSF hätte die GPLv3 nur für den Linuxkernel entwickelt. Als gäbe es sonst keine GPL-Software ...
    3. Normalerweise wird Linux geschrieben, wenn GNU/Linux gemeint ist. In diesem Artikel wird konsequent "GNU/Linux" geschrieben, obwohl der Linuxkernel gemeint ist.

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