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Thema: SGI stellt Antrag auf Gläubigerschutz

26 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von nicht die mama am Mo, 8. Mai 2006 um 15:28 #
Ach SGI.. Das war mal was! Galt immer als das Nonplusultra im 3D-Bereich. Nun sind die also auch Insolvent (was anderes bedeutet das ja wohl nicht mit dem Gläubigerschutz).
Wieso schaffen es eigentlich gute Firmen nicht, die ja mal richtig guten Ideen hatten, sich an neue Verhältnisse anzupassen? Das haben doch selbst wir hier schon vor Jahren geahnt das über früh oder spät die normalen PCs das rennen machen. Linux ist doch nur ein zusätzlicher Sargnagel, weil sich halt viele Filmfirmen damit einfach selber ihre Rendersoftware zurechtbasteln können um dann auf günstigen Clustern ihren Kram zu rendern.
  • Score: 3 Von Anonymer Feigling am Mo, 8. Mai 2006 um 19:03 #
    Vielleicht hilft dir ein Zitat von Peter Wallenberg:

    Kein Unternehmen kann so schwach sein, daß es durch ein gutes Management nicht wiederbelebt werden könnte. Kein Unternehmen kann so stark sein, daß es durch ein schwaches Management nicht zerstört werden könnte.

Score: 3 Von ds am Mo, 8. Mai 2006 um 15:39 #
Tja da wird MS wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Seht her der Initiator von OpenGL ist weg vom Fenster, war ja klar jemand der
nicht auf neueste Technologien wie d3d setzt kann ebend nur kurzfristig überleben.
  • Score: 3 Von Andi am Mo, 8. Mai 2006 um 15:46 #
    Vor allem aber, weil SGI immer noch die Rechte an OpenGL besitzt. OpenGL ist eine registrierte Marke der Firma.
    • Score: 3 Von NikN am Mo, 8. Mai 2006 um 15:58 #
      Nur die Marke oder auch irgendwelchen wichtigen Rechte?

      NikN

      • Score: 3 Von clausi am Mo, 8. Mai 2006 um 17:14 #
        Die Marke ist eigentlich das wichtigste Recht; einigen Hunderttausend Menschen einen neuen Namen einzutrichtern ist recht schwierig.
        • Score: 3 Von NikN am Mo, 8. Mai 2006 um 23:08 #
          Naja, den Linuxkernel neuzuschreiben wäre schwieriger als den Namen Linux zu ändern. Ich nehme an, bei OpenGL ist das ähnlich.

          NikN

          • Score: 3 Von clausi am Di, 9. Mai 2006 um 12:51 #
            Ich glaube, da gibt es einen wichtigen Unterschied: OpenGL is eine Spezifikation, kein Produkt wie der Kernel.

            Aber selbst wenn dem so wäre: Welche Recht könnte dazu führen, den Kernel als Ganzes neu zu entwicklen? Die Verletzung von Urheberrechten oder Patenten würde wohl nur Teilbereiche treffen, und es müßten schon wirklich unglückliche Teilbereiche sein, um die Neuentwicklung zu erzwingen. Selbst die SCO Anklage führte zur der lakonischen Behauptung: "Dann schreiben wir die betroffenen Bereiche halt neu."

            • Score: 3 Von NikN am Di, 9. Mai 2006 um 15:52 #
              Der Kernel ist nur, da GPL, ein schlecht gewähltes Beispiel. Wäre es eine Form der Lizensierung wie früher bei den ersten Unicies (einsehbar, aber doch unfrei), wäre das Zutreffender. Also etwas, was einen totalen Rewrite erfordert.

              Eine Spezifikation ist außerdem auch nur etwas, was geparst wird. Wie ein Programm. Die Grammatik ist bei einem schriftlichen Dokument zwar nicht deterministisch kontextfrei, sollte aber immerhin eindeutig sein. Ein Rewrite eines in menschlicher Sprache verfassten Textes ist somit eher schwerer ;-)

              NikN

Score: 3 Von SvenXXC am Mo, 8. Mai 2006 um 15:47 #
mit einer stinknormalen Nvidia/ATI Karte ist eben nicht mehr viel langsamer.
Naja, und RAM spielt auch keine Rolle mehr.
Was ist denn der Unterschied zwischen einem PC und einer Workstation?
  • Score: 3 Von sgi-Bastler am Mo, 8. Mai 2006 um 16:22 #
    Der Preis.
    Score: 3 Von der differentiator am Mo, 8. Mai 2006 um 17:25 #
    > Was ist denn der Unterschied zwischen einem PC und einer Workstation?

    Eine 1,5 GHz Workstation ist ungefähr so schnell wie eine 7 GHz PC ;-)

    Score: 3 Von Jörg W Mittag am Mo, 8. Mai 2006 um 17:40 #
    Ich möchte den Aldi-Rechner sehen, der auch nur ansatzweise mit einer Altix mithalten kann. 256 Itaniums haben eine nicht zu unterschätzende Rechenleistung.

    jwm

    Score: 3 Von Lothar am Mo, 8. Mai 2006 um 21:52 #
    Der Unterschied ist immer noch sichtbar.

    Eine Workstation kommt mit mindestens 1000 Seiten Dokumentation die beschreibt welche Schraube welche Part Nummer hat:

    Handbuch
    (70.8 MB Handbuch)

    Sie wiegt mindestens 25 Kg, hat 8 Lüfter und kann mindestens 8 GB Speicher ansprechen.
    Das einzige wo sie nicht mithalten können ist die CPU Geschwindigkeit. Aber für manche reicht sie immer noch. Seien wir ehrlich, mit welchem (nicht Selbstbau) PC kannste 6 Monitore (Standardausstattung von Broker an der WallStreet) betreiben und davon ausgehen das du den Rechner nur jedes Jahr einmal startest.

    Das ist natürlich nur noch da sinnvoll wo viel viel Geld gemacht und ausgegeben wird. Und der Unterschied zwischen einem guten PC und einer Workstation ist halt auch jetzt immer noch lediglich 100% - 200%.

    Nur haben weder DEC, HP noch SGI wirklich Workstations ernsthaft hergestellt und vertrieben.
    Ich erinnere mich noch an DEC die kurz vor ihrer Compaq Übernahme (sprich Fast-Pleite) für eine
    20MB MFM disk, noch 2200 US$ nahm - bei Strassenpreisen des nächsten Schraubers von 300 US$.
    Genau das ist auch der Grund warum SGI pleite gehen wird.

    • Score: 3 Von Hans am Di, 9. Mai 2006 um 08:18 #
      >Ich erinnere mich noch an DEC die kurz vor ihrer Compaq Übernahme (sprich Fast-Pleite) für eine 20MB MFM disk, noch 2200 US$ nahm...

      Naja, das war halt die Lebensversicherung des armen Schweins, das sich auf der Suche nach so einem ollen Ding gegen die Mumien in den Katakomben verteidigen musste.

      Oder was verstehst du unter "kurz vor der Übernahme"?

    Score: 3 Von volltroll.de am Di, 9. Mai 2006 um 08:12 #
    Ôrdentliche Hardware, und kein x86 Schrott, der irgendwelche uraltueberbleibsel aus 8086 zeiten mitschleppt
Score: 3 Von Der Jupp am Mo, 8. Mai 2006 um 15:57 #
... ist es an der Zeit ein
wget -m oss.sgi.com
anzuwerfen?

Schade drum, der Umbau scheint nicht schnell genug gegangen zu sein. Danke für failsafe, xfs und hylafax und die vielen Kernelbeiträge.

Der Jupp

Score: 3 Von sgi-Bastler am Mo, 8. Mai 2006 um 16:20 #
Ideal für zu Hause, Umbau als Aquarium, Kleiderschrank,...
Score: 3 Von Der Bankrotteur am Mo, 8. Mai 2006 um 20:10 #
Wenigstens bleibt die Firma bis zuletzt seriös und wickelt seine Schwierigkeiten
nach Recht und Gesetz ab , woran sich andere eine Scheibe abschneiden können .
Bei einer Wiederbelebung der Firma hat sie mehr als Vertrauen verdient .
Score: 3 Von energyman am Mo, 8. Mai 2006 um 23:12 #
Ja, mit Itanium hat sich SGI selbst ins Bein geschossen.
Ja, der Graphikworkstationmarkt ist, in der Form wie er zu SGIs Blüte, nicht mehr da.

ABER:
Chapter 11 bedeutet nicht das Ende!

Firmen können noch Jahre weiterbrummen und sich sogar wieder neu aufbauen, um erfolgreich zurückzukehren.

Chapter 11 gibt ihnen ein wenig Luft zum Atmen und eine Chance erstmal weiterzumachen. Wenn ich mich jetzt gar nicht täusche, hat Piper, der Flugmaschienenproduzent, vor einigen Jahren Schutz nach Chapter 11 beantragt und war so gut wie am Ende - und inzwischen ist es wieder ein profitables Geschäft.

Natürlich muß das Managment dann auch was taugen.

Und da habe ich bei SGI so meine Zweifel.

  • Score: 3 Von Lothar am Di, 9. Mai 2006 um 02:24 #
    Richtig Chapter 13 ist das Ende.
    Score: 3 Von gerhard am Di, 9. Mai 2006 um 08:55 #
    Es gibt einige amerikanische Unternehmen (z.B. Wang), die sich jahrelang unter Chapter 11 aufgehalten haben. Der Sinn liegt darin, daß die Firma Zeit und Ruhe bekommt, sich zu reorganisieren. Das ist bei den Amis ein bißchen anders als in Deutschland, da wird eine Firma in Schwierigkeiten oft erst richtig fertig gemacht.
    Wenn ich die Nachrichten richtig verfolgt habe, bessert sich die Auftragslage gerade wieder. SGI ist inzwischen ein Supercomputerbauer, die Workstations sind nicht mehr ihr Hauptprodukt. Ich wünsche denen eine erfolgreiche Reorganisierung.
    Score: 3 Von Onyx am Di, 9. Mai 2006 um 09:22 #
    Also du bist fit im amerikanischen Insolvenzrecht?
    Ich kann es mir nicht vorstellen; also beurteile doch nicht einen Norm(ab)satz den du noch nie selbst gelesen hast, bzw. deren Anwendung.
    Hier wird immer zu allem was geschwätzt....In aller Regel ist an eine Firma am Ende und bleibt es auch, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird ob in .de , oder .com.... Und da spreche ich auch jahrelanger Praxiserfahrung!


    Schönen Tag noch

    • Score: 3 Von spaetz am Di, 9. Mai 2006 um 12:49 #
      Er hat aber recht. Chapter 11 ist lange nicht das Ende. Praktisch jede amerikansiche Fluglinie ist derzeit unter Chapter 11. Man kann alten Ballast abstreifen und wieder frisch auftauchen (so die Theorie). Inwieweit es nützlich ist unfitte Firmen künstlich gegenüber anderen ins Vorteil zu setzen (und so alle anderen Firmen zu benachteiligen) ist eine andere Frage.
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