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Thema: Definition für »freie Werke und Äußerungen« in Arbeit

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Von Chris am Fr, 19. Mai 2006 um 12:29 #
Ok, zusammenfassend kann man also sagen (nach dir):

- Künstlerische Werke sollen in nicht kommerziellen zusammenhang frei nutzbar, verbreitbar und wiederverwertbar sein

- Der Urheber eines Werks soll eine Monopol von 5-10 Jahren auf die kommerzielle Nutzung, Verbreitung und Wiederverwertung haben.

Der Knackpunkt liegt hier m.E. in der Definition von "kommerziell" (siehe die Diskussion über "Verdienst" in den anderen Kommentaren) und von "Nutzung". Bei Software ist es (meistens) ziemlich klar, wer sie benutzt. Bei performender Kunst, ist mir das nicht klar. Der Zuhörer/Zuschauer, der Musiker/Schaupspieler/Redner etc. oder der Veranstalter?

(Ok, es wird mir jetzt zu anstrengend, hier immer in die Kommentare zu schauen. Wenn ihr wollt, können wir gerne per Email weiter diskutieren (siehe Homepage). Danke für die interessanten Anregungen!)

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