Ich werd meinen Nachbarn verklagen, dass er mein Fahrrad geklaut hat, und wenn sie es bei ihm nicht finden, verklag ich ihn nochmal wegen Beweisvernichtung. Und wenn ich dann auch die Rechnung des angeblich gestohlenem Fahrrad nicht finde, verklag ich ihn gleich nochmal weil er in meine Wohnung eingebrochen ist um die Rechnung zu vernichten.
Von Manfred Tremmel am Fr, 21. Juli 2006 um 20:02 #
Das hast Du aber dann schon falsch begonnen. Du musst Deinen Nachbarn verklagen, dass er Dir etwas gekault hat, darfst aber nicht sagen, was es ist. Dann musst Du Dir vom Nachbarn alles zeigen lassen, was er besitzt. Erst wenn da nichts dabei war, was von Dir war (oder was Du sonst gebrauchen könntest), musst Du ihn wegen Beweismittelvernichtung belangen.
Und wenn ich dann auch die Rechnung des angeblich gestohlenem Fahrrad nicht finde, verklag ich ihn gleich nochmal weil er in meine Wohnung eingebrochen ist um die Rechnung zu vernichten.