Login
Immer anmelden
SSL Login

 
Newsletter
Werbung
Shopping
International Shopping
 
 


Yatego Shopping bei über 10000 Händlern und über
3 Mio. Artikel.


Linux

:

Linux-Bücher

Handy
Shop

  und Computer.

Viele Services

:

Apple iPad Reader,


Ratgeber,

 

Techniktops,

 

Yatego Clicks

  & über 3000

Gutscheine.

 

Thema: SCO: Wer sucht, der findet (nicht)

10 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS || Kommentieren
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
Score: 3 Von Mark am Fr, 21. Juli 2006 um 14:28 #
Wenn IBM tatsächlich den Code gelöscht hat, werden sie in Teufels Küche geraten!
Man muss sich in diesen Fall dann fragen warum sie das gemacht haben. Selbst mit viel Wohlwollen fällt mir da nichts unverdächtiges ein.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe gilt Beweismittelvernichtung in den USA quasi immer als Schuldanerkenntniß (in De wahrscheinlich auch).

Was dagegen spricht ist das es nur ein einziger IBM Angestellter gesagt hat. Der hatte vielleicht Frust auf seine Firma? Oder es ist aus dem Zusammenhang gerissen, oder oder oder.
Auch das SCO trotz langer Kenntniß diese Vorfalls erst jetzt damit wuchert sollte einem zu denken geben.

Gruß
Mark

  • Score: 3 Von berndix am Fr, 21. Juli 2006 um 15:28 #
    ja das gibt mir zu denken... wann verreckt sco denn nu endlich?
    Gruß
    Score: 3 Von anon am Fr, 21. Juli 2006 um 15:57 #
    In DE gilt halt der grundsatz unschuldig bis die schuld bewiesen ist, folglich wird einem ohne beweise so schnell nichst angelastet werden können. In den USA hingegen musst DU deine unschuld beweisen wenn du angeklagt wirst, eine verurteilung nur aufgrund von indizien ist da nicht ungewöhnlich. Man denke nur an die geschworenen prozesse wo es ausreicht wenn die geschworenen GLAUBEN das du schuld bist ;).

    Ich denke aber der tatbestand der beweismittelvernichtung ist in beiden systemen mehr oder weniger unerheblich da er in dem eigentlichen tatbestand untergeht(es ist unerheblich ob ein mörder versucht hat die tatwaffe zu verstecken oder nicht, er bekommt deswegen kein extra verfahren ^^)

    • Score: 3 Von Mark am Fr, 21. Juli 2006 um 18:33 #
      > Ich denke aber der tatbestand der beweismittelvernichtung ist in beiden systemen mehr oder weniger unerheblich da er in dem eigentlichen tatbestand untergeht(es ist unerheblich ob ein mörder versucht hat die tatwaffe zu verstecken oder nicht, er bekommt deswegen kein extra verfahren ^^)

      Natürlich, als Tatbestand schon. Es könnte sogar sein das der Mörder das darf oder es zumindest straffrei ist.

      Aber wenn man seine Unschuld darlegen möchte und es kommt raus das man alle möglichen Dinge nach Aufnahme des Verfahrens verschwinden lassen hat, hat man bestimmt ein Problem.

      Und Recht wird nicht Eins zu Eins aus den Gesetzbüchern gesprochen. Der Richter hat meist eine Große Einflussmöglichkeit auf das Urteil.
      Erst das Unschuldslämmchen spielen und dann Beweismittel vernichten nagt heftigst an der Glaubwürdikeit.

      Wenn SCO allerdings nichts aufweisen kann als diese Löschung (wenn sie denn tatsächlich stattfand) werden sie keine schlüssige Argumentation hinbekommen.

      Gruß
      Mark

    Score: 3 Von Manfred Tremmel am Fr, 21. Juli 2006 um 20:15 #
    Hm, in der Firma in der ich Arbeite wurde z.B. die Jahr 2000 und Euro-Umstellung genutzt um alte Programme zu entsorgen. Programme die nicht mehr benötigt wurden (oft schon Jahre/Jahrzehnte unbenutzt) und für die der Aufwand der Umstellung entsprechend nicht gemacht wurde, wurden auf Band archiviert und ansonsten komplett liquidiert (raus aus dem Versionsverwaltungssystem usw.) damit davon nicht aus Versehen was wiederverwendet wird.
    Eventuell lief bei IBM was ähnliches ab und der Angestellte hat nur die Löschung mitgekriegt, nicht aber eine gleichzeitige Archivierung.

    Es gibt also durchaus Gründe für eine Löschaktion, die nichts mit Vertuschung zu tun haben. Ich denke, das wird sich die Tage wohl klären lassen.

    • Score: 3 Von Mark am Sa, 22. Juli 2006 um 09:48 #
      > Es gibt also durchaus Gründe für eine Löschaktion, die nichts mit Vertuschung zu tun haben. Ich denke, das wird sich die Tage wohl klären lassen.

      Welche denn? Einsparung von Speicherplatz? ;-)
      IBM wird in Sachen Rechtssicherheit ziemlich gut auskennen.
      Selbst eine Ein-Mann-Winzklitsche darf eigentlich keine geschäftsrelevanten Emails löschen.

      Das Daten aus dem Bereich der Geschäftstätigkeit entfernt werden ist normal. Nur müssen (oder sollten) die Daten irgendwo gesichert sein.

      Wer einfach so irgend etwas endgültig löscht macht sich immer sehr verdächtig.

      Aber Du hast recht, das Theater wird sich in den nächsten Tagen aufklären.

      Gruß
      Mark

      • Score: 3 Von slow am So, 23. Juli 2006 um 09:00 #
        "geschäftsrelevante Email"...so ein Quatsch. Solange Geschäfte MÜNDLICH abgeschlossen werden können besteht keine Pflicht zur Archivierung. Zumal das Medium vor Gericht äußerst angreifbar ist: hab Email nicht bekommen, Rechner abgestürzt, etc. etc. etc. Das mag das lokale Finanzamt anders sehen, dann hat man Pech gehabt bzw. braucht einen guten Steuerberater oder Anwalt.

        Archiviert werden muss natürlich jeder Schriftverkehr auf Papier bzw. die Geschäftsanbahnung und die Geschäftsabwicklung muss nachvollziehbar sein. Das heißt aber nicht, daß jetzt jede Klitsche ein Programm zur Email- und Dokumentenarchivierung besitzen MUSS. Das ist Blödsinn 1. Güte.

        • Score: 3 Von Mark am Mo, 24. Juli 2006 um 11:23 #
          > Solange Geschäfte MÜNDLICH abgeschlossen werden können besteht keine Pflicht zur Archivierung.

          Natürlich müssen mündlich abgeschlossene Geschäfte nicht archiviert werden. Wie sollte das denn funktionieren? Aber darum ging es auch gar nicht.


          > Zumal das Medium vor Gericht äußerst angreifbar ist: hab Email nicht bekommen, Rechner abgestürzt, etc. etc. etc.

          Recht und Unrecht haben nichts, aber auch gar nichts, mit der Nachweisbarkeit zu tun. Das ist ein Grundsatz der leider von sehr vielen Menschen übersehen wird. Man ist z.B. genau dann ein Straftäter wenn man eine Straftat begangen hat, das hat nichts damit zu tun ob es jemand gesehen hat oder ob man überführt wurde! Man hat dann lediglich Glück das man (noch nicht) bestraft wird.


          > Das mag das lokale Finanzamt anders sehen, dann hat man Pech gehabt bzw. braucht einen guten > Steuerberater oder Anwalt.

          Das ist ja mal ein ganz toller Tipp! Wenn jemand das so handhabt, hat er beste Chancen sich zu ruinieren.
          Und auch das Finanzamt muss sich an Recht und Gesetz halten, daraus folgt dann das man die Mails doch archivieren sollte.


          > Archiviert werden muss natürlich jeder Schriftverkehr auf Papier bzw. die Geschäftsanbahnung und die Geschäftsabwicklung muss nachvollziehbar sein.

          Ach, aber wenn die Geschäftsanbahnung über Email läuft muss sie plötzlich nicht mehr nachvollziehbar sein? Kann ich irgendwie nicht so glauben. Das habe ich aus kompetenter Quelle auch schon anders gehört.


          > Das heißt aber nicht, daß jetzt jede Klitsche ein Programm zur Email- und Dokumentenarchivierung besitzen MUSS.

          Nein, ein Programm muss es nicht sein. Es reicht die Emails einfach zu archivieren.
          Ich selbst archiviere (kopiere) sie immer mit allen anderen wichtigen Daten auf eine externe Festplatte und zusätzlich auf CD-Roms (die an einem anderen Ort gelagert werden).

          Gruß
          Mark

Pro-Linux
Newsletter
Neue Nachrichten