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Do, 26. August 2004, 15:12

Gesellschaft::Politik/Recht

Markenname »Tux« zur Anmeldung registriert

Tux dürfte wohl jedem Linux-Benutzer ein Begriff sein - eine Anmeldung der Wortmarke Tux scheint von der Bekanntheit des Linux-Maskottchens profitieren zu wollen.

Wer kennt ihn nicht. Ein kleiner, kugelbäuchiger und in sitzender Pose fast schon erstarrter Pinguin. Das Maskottchen der Linux-Community, der Pinguin Tux, wurde 1996 von Larry Ewing mit dem Grafikprogramm The GIMP (GNU Image Manipulation Program) illustriert und stellt bis heute das Markenzeichen von Linux dar.

Die Idylle könnte allerdings sehr schnell verpuffen, denn dem süßen Tux droht eine akute Identitätskrise. Darf man einer Anmeldung, die dem europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vorgelegt wurde, trauen, könnte Tux seinen Namen verlieren. Die am 2. August dieses Jahres unter der Nummer 003955648 eingegangene Anmeldung der Wortmarke »Tux« als europäische Gemeinschaftsmarke will sich die Exklusivrechte an der Marke in den Nizzaer Klassifikationen 9 und 42 schützen lassen. Darunter fallen unter anderem Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen, Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software, Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte, Computer und Feuerlöscher. Dem Tux droht eine Identitätskrise, denn die Gemeinschaftsmarke gibt dem Inhaber für zehn Jahre das Recht, die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen zu untersagen.

Wer nun den Verlust seines geliebten Pinguins fürchtet und neue Namen für Tux sucht, darf ein wenig aufatmen, denn die von dem Schweizer Unternehmen tux LLC durchgeführte Anmeldung befindet sich immer noch in der Anmeldephase. Das Markenamt überprüft nun die Anmeldung auf sogenannte absolute Eintragungshindernisse, was in der Praxis heisst, dass nun geprüft wird, ob überhaupt eine eintragungsfähige Marke vorliegt. Dazu wird nun eine Recherche auf identische bzw. ähnliche, bereits eingetragene oder angemeldete Gemeinschaftsmarken durchgeführt. Dieser Verfahrensabschnitt dauert ca. sieben Monate.

Die Existenz älterer Markenrechte gibt allerdings dem Markenamt jedoch keinen Grund für die Zurückweisung der Anmeldung. Es liegt allein bei den Inhabern der älteren Marken, innerhalb einer Frist von drei Monaten ihre Rechte im Wege des Widerspruchs geltend zu machen. Sollte sich also wie im Falle von »Tux« um eine allgemein bekannte Marke handeln, besteht ein so genanntes relatives Eintragungshindernis und immer noch die Möglichkeit, im Widerspruchsverfahren die Marke nicht anzuerkennen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass für europäische Gemeinschaftsmarken ein Benutzungszwang besteht. Unseren Recherchen zu Folge ist weder tux LLC am Ort der Anmeldung noch eine gleichnamige Firma im Internet zu finden. Für eine Stellungnahme waren bis in die Nachmittagsstunden sowohl der namentlich benannter Inhaber wie auch tux LLC nicht zu erreichen.

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Kommentare (Insgesamt: 26 || Alle anzeigen )
Re: Die Idee dahinter (Martin Brülisauer, Di, 21. September 2004)
Grund für die Registrierung (tux GmbH, Mo, 20. September 2004)
Re: F=m*a (..., Fr, 27. August 2004)
Tux, Tuxedo (Martin, Fr, 27. August 2004)
Re[2]: keine chance (BufferOverflow, Fr, 27. August 2004)
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