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Thema: Copyleft- oder liberalere Lizenzen für freie Software?

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von cc am Sa, 17. Dezember 2011 um 09:21 #

Wenn man die GPL2 und GPL3 so verwendet wie sie von der FSF angeboten werden kann man Code unter den beiden Lizenzen problemlos mischen. Das geht nur dann nicht wenn sich der Autor eines Programms aktiv dagegen entschieden hat, dann kann man die schuld aber nur schwer den Lizenzen in die Schuhe schieben.

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    Von cybio am Sa, 17. Dezember 2011 um 12:15 #

    Nein, das geht eben nicht. Die GPLv3 hat den Patentkram mit drin.

    • 1
      Von cc am Sa, 17. Dezember 2011 um 16:35 #

      Wenn man die GPLv2 so verwenden wie vorgesehen:


      one line to give the program's name and an idea of what it does.
      Copyright (C) yyyy name of author

      This program is free software; you can redistribute it and/or
      modify it under the terms of the GNU General Public License
      as published by the Free Software Foundation; either version 2
      of the License, or (at your option) any later version.

      This program is distributed in the hope that it will be useful,
      but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
      MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
      GNU General Public License for more details.

      You should have received a copy of the GNU General Public License
      along with this program; if not, write to the Free Software
      Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.

      Dann ist sie zur GPLv3 kompatibel. Nur wenn man diese Kompatibilität explizit nicht wünscht und den Text abändert ("or (at your option) any later version." streicht) ist sie nicht kompatibel zu neueren Versionen.

      • 1
        Von gol am Sa, 17. Dezember 2011 um 17:19 #

        "... either version 2
        of the License, or (at your option) ANY LATER VERSION..."

        Was ist daran zu schwer zu kapieren?

        0
        Von hhb am Mo, 19. Dezember 2011 um 01:08 #

        Wenn man die GPLv2 so verwenden wie vorgesehen:
        Ist schon lustig, wenn man bei der Wahl der Lizenz zu einer Lizenz-Backdoor genötigt wird. Oder kennst du schon die GPLv4?

        Aber auch unabhängig davon: Was du sagt ist schlichtweg falsch. Auch durch die Nutzung dieser Klausel werden GPLv2 und GPLv3 nicht kompatibel. Es ist lediglich einfacher möglich, das resultierende Werk ENTWEDER unter GPLv2 ODER unter GPLv3 zu verbreiten - eine MISCHUNG der Lizenzen, wie du behauptest, ist in keinem Fall erlaubt.

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