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Mi, 1. November 2006, 17:15

Unsichere Wahlcomputer

Nicht erst, seitdem einige Mitglieder des CCC die in den Niederlanden eingesetzen Wahlcomputer einmal genauer unter die Lupe genommen haben, ist für sie klar: Wahlcomputer führen zu nicht nachprüfbaren, möglicherweise sogar falschen Wahlergebnissen.

Das Grundgesetz sieht unter anderem vor, dass die Abgeordneten des Bundestags in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Doch genau diese Wahlrechtsgrundsätze werden nach Meinung verschiedener Gruppierungen durch den Einsatz von Wahlcomputern nicht gewährleistet.

Die Einhaltung der Grundsätze muss durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt werden. Dazu gehören die öffentliche Vorbereitung der Wahl, ein öffentlicher Wahlvorgang und eine öffentliche Auszählung der Stimmen. Dieses sogenannte Öffentlichkeitsprinzip zusammen mit dem Mehraugenprinzip hat sich bewährt und soll jetzt den Wahlcomputern weichen.

Bei den Wahlcomputern wurden jedoch einige Probleme publiziert. Zusammengefasst kann man sagen, dass das Öffentlichkeitsprinzip nicht anwendbar ist, da die öffentliche Auszählung nicht mehr möglich ist, da der Wahlcomputer die Stimmen zusammenzählt und auf einen Bon druckt. Wie er zu diesem Ergebnis gekommen ist, ist völlig intransparent und nicht nachvollziehbar.

Es wurde von Seiten des Herstellers immer behauptet, dass die Wahlcomputer absolut sicher seien, da sie nur für einen Zweck, die Wahl, gebaut wären und es sich somit um Maschinen und nicht um Computer handle. Dass dies keineswegs der Fall ist, hat eine Gruppe um die niederländische Initiative »"Wir vertrauen Wahlcomputern nicht« eindrucksvoll bewiesen, indem sie unter anderem ein Schachprogramm auf dem Wahlcomputer zum Laufen brachte und auch eine Software zum Wahlbetrug implementierte. Außerdem schaffte sie es, durch Strahlungsmessung herauszufinden, welche Partei gewählt wurde. Selbst eine geheime Wahl ist demnach nicht mehr gewährleistet.

Nach dem Bekanntwerden des Hacks der NEDAP-Wahlcomputer wurde von Seiten des Herstellers und des Innenministeriums argumentiert, dass die Wahlcomputer in einer sogenannten »geschützten Umgebung« zum Einsatz kämen und somit keine Möglichkeit bestehe, die Software auszutauschen. Doch auch dieses Argument erwies sich als nicht haltbar. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus kamen Wahlcomputer der Firma NEDAP zum Einsatz, was den CCC dazu veranlasste, diese Wahl etwas genauer zu beobachten. Die Wahlbeobachter kamen zu dem Ergebnis, dass Manipulationen sehr leicht möglich gewesen wären.

Aus diesem Grund liegt dem Petitionsausschuss des Bundestags momentan eine Petition gegen den Einsatz von Wahlcomputern vor. In der Petition werden einige Probleme mit Wahlcomputern noch einmal dargelegt.

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