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Mi, 28. März 2007, 17:40

Gesellschaft::Politik/Recht

FSF stellt dritten Entwurf der GPLv3 vor

Der langerwartete dritte Entwurf der GPLv3 stellt wie erwartet einen Versuch dar, die umstrittenen Felder DRM und Patente klarer zu regeln.

Viel ist passiert in den acht Monaten seit der Vorstellung des zweiten Entwurfs der überarbeiteten Lizenz. Zahlreiche Kommentare waren zu bearbeiten, das Abkommen zwischen Microsoft und Novell warf neue Fragen auf und zwei Konferenzen wurden in Indien und Japan abgehalten, um über die GPLv3 zu diskutieren. Das führte zu einer Verzögerung des neuen Entwurfs um mehrere Monate.

Der nun vorliegende dritte Entwurf enthält nach Angaben der FSF vier wesentliche Änderungen. Wer die Lizenz zum ersten Mal verletzt, dem wird die Lizenz nicht gleich dauerhaft entzogen. Wird das Problem binnen 30 Tagen beseitigt, so wird die Lizenz automatisch wieder erteilt. Die Regelungen über die Kompatibilität verschiedener Lizenzen wurden vereinfacht. Von Herstellern, die GPL-Code in »Konsumenten-Produkten« anbieten, wird nun verlangt, dass sie auch eine Installationsanleitung liefern. Die Bestimmungen bei der Lizenzierung von Patenten wurden erweitert.

Eine der kleineren Änderungen im neuen Entwurf ist die Erweiterung der Feststellung, dass Code, der unter der GPLv3 steht, niemals als Kopierschutz verstanden werden kann. Diese Klausel, die spezifisch gegen die DMCA-Gesetzgebung der USA gerichtet war, soll nun international alle Gesetze neutralisieren, die das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe stellen.

Neu ist die Einführung des Begriffs »Anwender-Produkt«. Zu GPLv3-lizenzierter Software in einem »Anwender-Produkt« muss eine brauchbare Installationsanleitung mitgeliefert werden. Dies ist eine neue Formulierung, um sicherzustellen, dass geänderter Quellcode auch tatsächlich in solch einem Produkt genutzt werden kann. Dieser Abschnitt ist wohl noch nicht endgültig, denn erstens verwendet er eine Definition aus der US-Gesetzgebung, und zweitens lässt er merkwürdigerweise das Schlupfloch, dass Unternehmensprodukte von dieser Regelung ausgenommen sind. Der Grund für die FSF, diesen Ansatz zu wählen, war offenbar, dass Firmen teilweise gar nicht wollen, dass Produkte, die sie einsetzen, auf diese Art veränderbar sind. Die FSF spricht nun davon, in diesem Fall keinen Grund für Regelungen zu sehen, da das tatsächliche Problem sowieso woanders läge.

Die wichtigste, mit großer Spannung erwartete Änderung betrifft jedoch Abschnitt 11 über Patente. Softwarepatente werden von der FSF und anderen als generell schädlich angesehen. Die GPLv3 soll die Anwender vor schädlichen Auswirkungen soweit wie möglich schützen. Vor dem Hintergrund des umstrittenen Abkommens zwischen Microsoft und Novell wurde die Bedingung, bestehende Patente, die im Zusammenhang mit GPLv3-Software stehen, nicht einzuklagen, in eine explizite Patentlizenz umgewandelt. Nach wie vor fordert die GPLv3, dass alle im Zusammenhang mit dem Code stehenden Patente kostenlos an die Benutzer lizenziert werden. Jedoch gilt dies nur noch für Patenthalter, die modifizierten Code weitergeben. Wird der Code unverändert weitergegeben, wie das für den Großteil des Codes, der z.B. in einer Linux-Distribution steckt, der Fall sein dürfte, greift die Regelung nicht. Unter eine Patentlizenz fällt nach der Definition der FSF nun auch eine Vereinbarung, keine Klage gegen eventuelle Patentverletzungen zu erheben. Mit dieser Definition verbietet Abschnitt 11 sodann, dass eine Patentlizenz nur einem eingeschränkten Benutzerkreis gewährt wird. Die Übereinkunft zwischen Microsoft und Novell würde gegen diese Bedingung verstoßen.

Ein neuer Abschnitt 13 regelt die Kompatibilität der GPLv3 mit der Affero General Public License. Die jetzige Affero GPL ist inkompatibel mit der GPLv3, die kommende Version 2 soll jedoch kompatibel werden.

Die FSF hat versichert, auch weiterhin für alle Kommentare offen sein. Der dritte Entwurf kann nun sechzig Tage lang kommentiert werden. Während dieser Zeit wird die FSF, wenn sie den Bedarf sieht, Änderungen am Text veröffentlichen. Nach Ablauf der sechzig Tage soll ein letzter Entwurf verbreitet werden, der nochmals dreißig Tage lang kommentiert werden kann. Somit kann die GPLv3 frühestens Ende Juni 2007 in der endgültigen Version erscheinen.

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