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Di, 24. April 2007, 11:56

Software

FSFE: Kriminalisierung von Software-Anbietern und Benutzern verhindern

Die FSF Europe warnt vor einer weiteren im Europäischen Parlament zur Entscheidung anstehenden Richtlinie, der »Second Intellectual Property Enforcement Directive« (IPRED2).

Nach Ansicht der FSFE, des FFII und anderen Kritikern würde dieser Gesetzentwurf bereits Versuch, Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung von vielen verschiedenartigen Rechtsbereichen, darunter Copyright (Urheberrecht), Markenrecht und Patente, unter Strafe stellen. Dies verletze Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die unverhältnismäßige Anwendung strafrechtlicher Sanktionen.

Besonders bedroht sind laut FSFE individuelle Personen und kleinere Organisationen, die nicht die Ressourcen aufbringen könnten, um sich zu verteidigen. Ciaran O'Riordan, Vertreter der FSFE in Brüssel, bezeichnet den Entwurf als völlig unnötig und schädlich für die Gesellschaft. Freie Software wäre genauso von den schädlichen Auswirkungen der Regelung betroffen wie proprietäre: »Diese Richtlinie zielt auf Anwender, Distributoren, Entwickler und Vertreiber von Software allgemein, freie Software eingeschlossen«, erklärt Georg Greve, Präsident der FSFE.

In einem Offenen Brief an die Abgeordneten erläutert die FSFE die Problematik genauer und macht den Parlamentariern Vorschläge zur Änderung. Eine vollständige Ablehnung der Direktive hält sie für eine ebenso gute Option. Der Brief wurde bisher in sechs Sprachen an die jeweiligen Abgeordneten gesandt.

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