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Mo, 27. August 2007, 12:46

Gesellschaft::Politik/Recht

Gericht: Open-Source-Lizenz ist Vertrag

Die lizenzwidrige Verwendung von Open-Source-Software stellt nach Ansicht eines Gerichts in Kalifornien nicht unbedingt eine Copyright-Verletzung dar.

Das Gericht in San Francisco hatte über eine einstweilige Verfügung zu entscheiden, die Robert Jacobsen, einer der Hauptentwickler des JMRI-Projektes, gegen Kamind Associates gestellt hatte. Die einstweilige Verfügung sollte Kamind untersagen, seine Modelleisenbahn-Software weiter zu vertreiben, die nach Ansicht von Jacobsen lizenzwidrig Teile des JMRI-Projektes (Java Model Railroad Interface) verwendet.

JMRI steht unter der Artistic Licence, die eine anerkannte Open-Source-Lizenz ist, die kommerzielle Verwendung des Codes aber gewissen Einschränkungen unterwirft. Diese Einschränkungen bestehen lediglich darin, das JMRI-Projekt als Autor zu nennen und im Fall, dass Änderungen vorgenommen wurden, diese Änderungen an das Projekt zurückzugeben oder eine unveränderte Version mit auszuliefern. Laut Jacobsen hielt sich Kamind nicht an diese Lizenz und verletzte damit das Copyright der Autoren.

Das Gericht sah dies jedoch anders. Das Copyright werde nur verletzt, wenn die Lizenznehmer mit dem Code etwas tun würden, was die Lizenz nicht erlaubt. Die Artistic Licence erlaube jedoch im Prinzip alles, was auch die Copyright-Halter machen können. Die Forderung nach Nennung der Autoren sei nur eine zusätzliche Vertragsbedingung. In diesem Fall liege lediglich ein möglicher Vertragsbruch vor und deshalb sei keine einstweilige Verfügung möglich.

Sollte sich diese Ansicht allgemein durchsetzen, würde sie die Position von freien Software-Projekten deutlich schwächen. Denn bei einem Vertragsbruch könnte ein Projekt, vorausgesetzt, es verfügt über die nötigen finanziellen Mittel und Durchhaltevermögen, lediglich auf Erfüllung des Vertrags und Schadensersatz klagen. Da der Quellcode aber kostenlos abgegeben wird, könnte entschieden werden, dass kein Schaden entstanden ist, wodurch Lizenz-Verletzungen weitgehend straffrei blieben.

Einige Juristen haben die Entscheidung des Gerichts daher als falsch bezeichnet. Es besteht jedoch keine Einigkeit unter den Experten und das Hauptverfahren steht noch aus.

Der Streit zwischen JMRI und Kamind zieht sich bereits länger hin. Laut JMRI hatte Kamind ein Softwarepatent auf ein von JMRI bereits publiziertes Verfahren erhalten und versuchte danach, von Jacobsen Lizenzzahlungen zu erpressen. JMRI hält das Patent grundsätzlich für illegal, da das Verfahren bereits vor dem Patentantrag publiziert war, sucht aber immer noch nach weiteren Beispielen von bereits zuvor vorhandenen Werken.

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