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Mi, 31. Oktober 2007, 09:40

Software::Systemverwaltung

Copyright-Verfahren zwischen Busybox und Monsoon beendet

Das Software Freedom Law Center hat eine außergerichtliche Einigung der Busybox-Entwickler mit Monsoon bekanntgegeben und das Gerichtsverfahren einstellen lassen.

Das Software Freedom Law Center (SFLC) hatte gegen die Firma Monsoon Multimedia wegen eines vermuteten GPL-Verstoßes am 19. September 2007 Klage eingereicht. Monsoon hatte BusyBox in der Firmware einiger Produkte verwendet, woraus auch kein Geheimnis gemacht wurde. Jedoch hatte das Unternehmen den Quellcode nicht bereitgestellt und damit die GPL verletzt. Laut SFLC waren der Klage Versuche vorausgegangen, die Firma zum Einhalten der Lizenz zu bewegen, die jedoch vergeblich waren.

Erst nachdem die Klage eingereicht war, meldete sich Monsoon Multimedia zu Wort. Das Unternehmen gab eine Erklärung ab, wonach es die GPL vollständig einhalten will, und begann Verhandlungen mit den Klägern über die Bedingungen einer Beilegung des Konflikts.

Die Bedingungen, auf die sich beide Seiten einigten, wurden nun bekannt gegeben. Monsoon wird einen Beauftragten für die Einhaltung von Open-Source-Lizenzen im Unternehmen ernennen. Der Quellcode der von Monsoon modifizierten Version von Busybox soll veröffentlicht werden. Das Unternehmen soll zudem erhebliche Anstrengungen unternehmen, um alle bisherigen Käufer des Produktes über ihre Rechte unter der GPL zu informieren. Schließlich wird Monsoon einen ungenannten Betrag als Schadensersatz an die Busybox-Entwickler zahlen.

Das SFLC gibt an, ungern von der Möglichkeit des Gerichtsverfahrens Gebrauch gemacht zu haben, und zeigt sich um so zufriedener über die schnelle Einigung. Graham Radstone, Geschäftsführer von Monsoon Multimedia, will das Unternehmen nun zu einem »Vorbild für andere« für die Einhaltung von Open-Source-Lizenzen machen. Das Unternehmen hatte nach seinen Worten jederzeit beabsichtigt, die Lizenzen einzuhalten.

Die Auseinandersetzung mit Monsoon war laut SFLC der erste Fall eines Verstoßes gegen die GPL, der in den USA vor Gericht kam. Mit der jetzigen Einigung wurde die Gültigkeit der GPL zwar nicht gerichtlich bestätigt, aber durch das Einlenken der verklagten Firma faktisch bekräftigt. Damit ist weiterhin weltweit kein Fall bekannt, in dem die Gültigkeit der GPL vor Gericht erfolgreich angefochten wurde. Die meisten Streitigkeiten wurden außergerichtlich unter Anerkennung der GPL beigelegt.

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