Login
Newsletter
Werbung

Mo, 10. März 2008, 08:54

Software::Systemverwaltung

Busybox-Entwickler einigen sich mit High-Gain Antennas

Die Busybox-Entwickler haben einen weiteren Rechtsstreit durch eine außergerichtliche Einigung zu ihren Gunsten beigelegt.

Busybox ist eine sehr speichersparende Sammlung von Tools, die im eingebetteten Bereich nahezu konkurrenzlos ist. Das scheint es zu einem Objekt der Begierde bei den Entwicklern eingebetteter Systeme zu machen, die dabei jedoch bisweilen die Lizenzbedingungen missachten.

Im November 2007 hatte das Software Freedom Law Center (SFLC) im Auftrag der Busybox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley die US-Firmen Xterasys und High-Gain Antennas verklagt. Beide hatten nach Ansicht der Entwickler Busybox in ihren Produkten eingesetzt, doch den Kunden keine Möglichkeit gegeben, den Quellcode zu erhalten.

Es war nicht der erste Rechtsstreit dieser Art. Kurz zuvor hatten die Busybox-Entwickler gegen Monsoon geklagt und sich auch in diesem Fall durch eine außergerichtliche Einigung durchgesetzt. Auch in Frankreich wurden sie aktiv, wo sie zusammen mit Netfilter-Entwickler Harald Welte eine vergleichbare Klage gegen das Telekommunikations-Unternehmen Iliad einreichten.

In der nun erzielten Einigung konnte die GPL auf der ganzen Linie durchgesetzt werden. Die Bedingungen, auf die sich beide Seiten einigten, ähneln denjenigen im Monsoon-Verfahren. Auch mit Xterasys hatten sich die Kläger schon im Dezember 2007 auf ähnliche Weise geeinigt. High Gain Antennas wird einen Beauftragten für die Einhaltung von Open-Source-Lizenzen im Unternehmen ernennen. Der Quellcode der von der Firma modifizierten Version von Busybox soll veröffentlicht werden. Das Unternehmen soll zudem erhebliche Anstrengungen unternehmen, um alle bisherigen Käufer des Produktes über ihre Rechte unter der GPL zu informieren. Schließlich wird High Gain Antennas einen ungenannten Betrag als Schadensersatz an die Busybox-Entwickler zahlen. Im Gegenzug erhält High Gain Antennas das Recht zurück, Busybox unter der Bedingungen der GPL in seinen Produkten auszuliefern.

Werbung
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung