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Di, 3. Juni 2008, 12:55

Gesellschaft::Politik/Recht

Linux-Arbeitsplätze für Berliner Verwaltung

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) entwickelt einen Arbeitsplatz für den öffentlichen Dienst in Berlin auf Basis von Ubuntu Linux.

Das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin unterstützt die Berliner Verwaltung beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik. Nach eigenen Angaben hat das ITDZ nun ein Desktopsystem mit Open-Source- und Microsoft-Lösungen für den öffentlichen Dienst in Berlin entwickelt. Partner waren dabei Microsoft Deutschland und die Linux Information Systems AG.

Die zu entwickelnde Arbeitsplatz-Lösung musste in ihren Grundfunktionalitäten denen einer Microsoft-Lösung entsprechen. Das Ergebnis ist nun ein Ubuntu Linux mit KDE als grafischer Oberfläche. Optional lassen sich zusätzliche Dienstleistungen über Proxy anfordern, zum Beispiel die Anbindung eines Arbeitsplatzrechners an einen Microsoft Windows Server 2003, die Anbindung an Exchange 2003 und an das Internet. Darüber hinaus lässt sich das Basismodul auch am Verzeichnisdienst Active Directory anmelden. Eine zentrale Sperrung beziehungsweise Freigabe von Schnittstellen ist ebenfalls möglich.

Das Projekt wurde vom Konzept her bereits abgeschlossen, alle technischen und organisatorischen Fragen sind laut ITDZ geklärt. Nun soll eine eingehende Pilotphase mit Praxistest folgen. Danach sollen den Anwendern in der Verwaltung diese Open-Source-Arbeitsplätze angeboten werden.

Eine Migration der Berliner Verwaltung zu Linux und freier Software hatte der Senat eigentlich schon 2005 beschlossen. Bürgermeister Wowereit sperrte sich jedoch gegen den Beschluss, so dass sich lange Zeit nichts tat. Erst 2007 wurde überhaupt die Möglichkeit geschaffen, Alternativen zu Microsoft einsetzen zu können. Das vom Senat beschlossene Gesetz forderte jedoch keine Migration, sondern verlangte lediglich, dass bei der Beschaffung von neuer Hardware darauf geachtet werden soll, dass die Verwendung von Open-Source-Betriebssystemen uneingeschränkt möglich ist. Ferner sollen bei der Beschaffung von Software offene Standards in Bezug auf Schnittstelle und Dokumentenformate als Beschaffungskriterien vorgegeben werden.

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