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Mi, 11. Juni 2008, 11:52

Software::Systemverwaltung

BusyBox-Entwickler klagen weiter

Wie das Software Freedom Law Center (SFLC) bekannt gab, hat es im Namen der BusyBox-Entwickler die beiden Unternehmen Bell Microproducts und Super Micro Computer verklagt.

Busybox ist ein Programm, das viele Standard- Unix-Dienstprogramme in einer einzelnen, kleinen ausführbaren Datei vereint. Es stellt die meisten Dienstprogramme bereit, die in der Single Unix Specification (SUS) gefordert werden, und einige darüber hinaus.

Dementsprechend findet BusyBox regen Gebrauch vor allem in eingebetteten Bereich. Oftmals vergessen allerdings die vor allem kommerziell agierenden und mit Linux nicht verbundenen Unternehmen, die Bedingungen der GPL einzuhalten. So hat nun das Software Freedom Law Center (SFLC) zwei weitere Firmen verklagt, die nach Meinung der Organisation ihre Produkte nicht mit im Einklang mit den Regeln der GPL vertreiben.

Bei den verklagten Unternehmen handelt es sich um Bell Microproducts und Super Micro Computer. Beide Anbieter setzen Busybox in ihren Produkten ein, geben Kunden jedoch keine Möglichkeit, den Quellcode zu erhalten. Nachdem das SFLC die Unternehmen nach eigenen Angaben vergeblich kontaktiert hatte, beschreitet die Organisation nun den Gerichtsweg. Gegen die Unternehmen werden nun Schadensersatzansprüche erhoben und die Erstattung der Prozesskosten gefordert.

Der neueste Vorstoß des SFLC stellt einen vorläufigen Höhepunkt in einer Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen um die GPL in den USA dar. Zuvor hatte die Organisation im Namen der BusyBox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley mehrere Firmen in gerichtlichen Verfahren niederringen können. Dementsprechend optimistisch blickt das SFLC den neuen Klagen entgegen und verweist darauf, dass alle bisher um die GPL geführten Streitigkeiten zu Gunsten der Copyrightinhaber geklärt werden konnten.

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