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Mo, 23. Juni 2008, 12:19

Software::Distributionen::BSD::NetBSD

NetBSD macht Zwei-Klausel-Lizenz zum Standard

Das NetBSD-Projekt empfiehlt von nun an die Verwendung der vereinfachten, aus nur zwei Klauseln bestehenden BSD-Lizenz.

Wenn man von der BSD-Lizenz spricht, so können damit verschiedene Varianten gemeint sein, denn »die« BSD-Lizenz gibt es eigentlich gar nicht. Die ursprüngliche BSD (Berkeley Software Distribution)-Lizenz, die an der Universität von Berkeley in Kalifornien ersonnen wurde, besteht aus vier Klauseln. Der Sinn der Lizenz bestand darin, jede Verwendung für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke zu erlauben, ohne den Code als Public Domain freizugeben.

Die Lizenz beginnt mit dem einleitenden Satz »Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig«. In der originalen Lizenz, nachzulesen u.a. bei Wikipedia, folgten darauf vier Klauseln. Diese Form der Lizenz wurde von NetBSD bisher verwendet.

Die dritte Klausel schrieb vor, dass alle Werbematerialien, die Features oder die Verwendung von BSD-Software erwähnen, einen Hinweis auf Berkeley enthalten mussten. Diese von vielen als hinderlich empfundene Klausel wurde von Berkeley 1999 gestrichen, so dass eine Drei-Klausel-Lizenz verblieb. Diese Variante der Lizenz wird von OpenBSD verwendet. Viele Projekte verzichten jedoch auch auf die dritte Klausel (die vierte in der Original-Lizenz), so beispielsweise FreeBSD. Diese Regel besagt, dass ohne spezielle Erlaubnis weder der Name der Universität noch die Namen der Entwickler für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

Nun folgt die NetBSD Foundation nach einer Abstimmung unter den Mitgliedern dem Beispiel von FreeBSD, die als unnötig empfundenen Klauseln wegzulassen. Der gesamte Code, an dem die Foundation das Copyright hält, wurde auf diese Lizenz umgestellt. Laut Alistair Crooks, dem Präsident der Foundation, war die dritte Klausel für einige Anwender ein Grund, NetBSD nicht in kommerziellen Produkten einzusetzen.

Somit ist die Zwei-Klausel-Lizenz nun die von der NetBSD-Foundation empfohlene Lizenz. Einzelne Dateien und Bestandteile des Systems stehen jedoch weiter unter anderen Varianten der Lizenz. Das Ports-System von NetBSD ist weiterhin offen für jede freie Lizenz einschließlich Copyleft-Lizenzen in der Art der GPL.

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