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Do, 24. Juli 2008, 15:50

Gesellschaft::Politik/Recht

Deutsche CC-Lizenzen aktualisiert

Die deutschen Creative-Commons-Lizenzen sind in Version 3.0 veröffentlicht worden.

Nachdem zum 1. Januar 2008 auch nach deutschem Urheberrecht die Möglichkeit besteht, in Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte einzuräumen, ist dies auch in die portierten CC-3.0-Lizenzen aufgenommen worden. Weiterhin werden in der aktuellen Fassung ausdrücklich auch gesetzliche Vergütungsansprüche und Zwangslizenzen behandelt. Dazu wird klargestellt, dass bezüglich unverzichtbarer Ansprüche auch ihre Geltendmachung durchaus vorbehalten wird. In den Lizenzen mit »Nicht-kommerziell-Einschränkung« wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass bei lizenzwidrigen Verwendungen auch verzichtbare Ansprüche und solche aus Zwangslizenzen ausdrücklich vorbehalten bleiben. Hintergrund ist, dass auch Verwendern von CC-Lizenzen zumindest die Möglichkeit offen stehen sollte, an Abgaben zu partizipieren, die ohnehin anfallen.

Die Lizenzvariante »Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen« (abgekürzt BY-SA), die zusammen mit der Variante »Namensnennung« (BY) von der Free Software Foundation als »freie Lizenz« anerkannt ist, lässt nun im Rahmen der Weitergabe ein Verlassen des CC-Lizenzmodells zugunsten jedes anderen, gleich wirkenden Lizenzmodells zu. Dadurch soll mehr Kompatibilität mit anderen alternativen Lizenzmodellen erreicht und somit verhindert werden, dass frei lizenzierte Inhalte in einem Lizenzmodell »gefangen« bleiben, was bisher meist der Fall war und den Zwecken alternativer Lizenzierung zuwider läuft.

Die neuen Texte sind laut Aussagen der Ersteller bewusst so strukturiert worden, dass sie noch besser auch für solche Inhalte verwendet werden können, die nicht alle Voraussetzungen eines »Werkes« im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen. Dazu wurde der gesetzlich definierte Begriff der »Bearbeitung« im Definitionsteil der Lizenzen mit anderen unter den nicht gesetzlich definierten Begriff »Abwandlung« gekapselt. Sprache und Begrifflichkeiten der Lizenzen wurden teilweise den einschlägigen internationalen Abkommen zum geistigen Eigentum angepasst. Durch diese und andere Maßnahmen soll die Durchsetzbarkeit der portierten Lizenzen für den Fall verbessert werden, dass sie vor Gerichten im Ausland behandelt werden.

Die Portierung wurde im Auftrag der Europäischen EDV-Akademie des Rechts durch John Hendrik Weitzmann als Projektleiter Recht von Creative Commons Deutschland gemeinsam mit dem so genannten »Affiliate Team« durchgeführt, einer am Saarbrücker Institut für Rechtsinformatik angesiedelten Gruppe wissenschaftlicher Mitarbeiter, Studierender und Rechtspraktiker. »Die Arbeit hat sich gelohnt«, so John Weitzmann zu den fertiggestellten deutschen Lizenzen, »denn nun stehen auch den CC-Begeisterten hierzulande wieder Lizenzen zur Verfügung, die auf der Höhe der nationalen Rechtslage und dem letzten Stand der internationalen Weiterentwicklung der CCPL sind.« Die Version 3.0 ist eine komplette Neuübersetzung der US-Originale. Eine Zusammenfassung der Neuerungen kann unter anderem dem neuen Podcast des Netzpolitik-Blogs entnommen werden.

Im Zuge der Veröffentlichung lädt die Creative Commons Deutschland zugleich am 25. Juli zu einer Party in die Berliner Netlabel-Bar breiPott ein. Das musikalische Rahmenprogramm werden verschiedene Berliner DJ-Künstler mit CC-lizenzierter Musik bestreiten. Beginn ist 20 Uhr und der Eintritt ist frei.

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