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Mi, 8. Juli 2009, 22:45

Software::Business

Pro-Linux: Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph §202

Pro-Linux präsentiert Ihnen heute ein Interview zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen §202, dem sogenannten Hackerparagraphen.

Paragraph §202 ist ein gegen vielerlei Einsprüche zustandegekommener Paragraph, der die Benutzung oder Weitergabe von Programmen, die für Computerkriminalität genutzt werden können, unter Strafe stellt. Das Gesetz ließ an Klarheit sehr zu wünschen übrig, was mehrere Personen dazu veranlasste, beim Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte schon deshalb von Interesse sein, weil viele Benutzer routinemäßig mit solchen Tools arbeiten, offensichtlich ohne kriminellen Hintergrund. Zudem sind viele dieser Tools freie Software und in zahlreichen Linux- und BSD-Distributionen erhältlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt bereits wieder über zwei Wochen zurück, doch ist diese Tatsache vielleicht noch nicht so bekannt. Außerdem ist der Wortlaut der Entscheidung kaum dazu geeignet, Klarheit zu schaffen. Aus diesem Grund führte Markus Beckedahl von Netzpolitik.org ein Interview mit einem der Kläger im nun beendeten Verfahren, dem Computer-Sicherheitsexperten Professor Dr. Rüdiger Weis. In diesem Interview wird klar, was der Richtspruch bedeutet. Glücklicherweise stellt sich heraus, dass das Bundesverfassungsgericht dem Paragraphen enge Grenzen gezogen hat. Die Verteilung der Sicherheitstools und deren Verwendung in der Lehre ist nicht strafbar. Lesen Sie im Interview, wie Professor Dr. Rüdiger Weis das Ergebnis sieht.

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