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Mi, 9. September 2009, 19:28

Unternehmen

SFLC gegen die Google-Buchsuche

Das Software Freedom Law Center (SFLC) will die Einigung von Google mit US-amerikanischen Verlagen verhindern.

Google hatte vor einiger Zeit begonnen, komplette Bücher zu digitalisieren, um sie im Rahmen seiner Buchsuche ganz oder in Auszügen online zugänglich zu machen. Bei Büchern, die bereits gemeinfrei sind, ist dies kein Problem. Bei Büchern, die noch lieferbar sind, fragt Google nach eigenen Angaben bei Autoren und Verlagen nach, bei nicht mehr lieferbaren Büchern dagegen nicht. Darin sehen sich die Autoren und Verlage um ihre Rechte betrogen. Google rechtfertigt sich damit, dass die Rechteinhaber oft nicht zu ermitteln seien.

Schon das auszugsweise Veröffentlichen von geschützten Werken stellte jedoch nach Auffassung vieler Autoren und Verleger weltweit eine Urheberrechtsverletzung dar. In den USA erhoben daher der US-Verlegerverband AAP und die Authors Guild Klage vor dem Bezirksgericht von New York. Das Gericht schlug eine Einigung vor, die am 28.10.2008 von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Diese ist jedoch noch nicht wirksam, denn die Einspruchsfrist lief bis zum 8. September. Offensichtlich wurden zahlreiche Einsprüche eingereicht. Einsprüche kamen auch von außerhalb der USA, da die Nichtamerikaner kaum informiert wurden, aber durch die Regelung auch gebunden wären. Auch die US-Kartellbehörde prüft den Fall, da die Gefahr besteht, dass Google ein Quasi-Monopol für die eingescannten Werke errichtet. Der Bericht der Behörde soll in wenigen Tagen vorliegen.

Auch das Software Freedom Law Center (SFLC) schließt sich nun den Beschwerdeführern an und reicht eine eigene Beschwerde (PDF) ein. Der Grund für das Einschreiten im Auftrag der Free Software Foundation ist die fehlende Berücksichtigung von Werken, die unter Copyleft-Lizenzen stehen, in dem Vergleich. Der hauptsächliche Kritikpunkt der FSF ist, dass der Vergleich lediglich auf die finanzielle Kompensation der kommerziellen Autoren und Verleger abzielt. Die Einigung gibt nach Auffassung der FSF Google das Recht, die freien Werke unter unfreien Konditionen anzubieten, entgegen der Intention der Autoren.

Der zuständige Richter will am 7. Oktober über die Einigung entscheiden. Zahlreiche Beobachter hoffen auf eine Ablehnung der Einigung, weil sie ihrer Auffassung nach gegen die internationalen Verträge zum Copyright verstoßen würde.

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