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Mi, 11. November 2009, 13:36

Gesellschaft::Politik/Recht

Angebliche Verletzung der GPL durch Microsoft

Laut einem Verdacht von Rafael Rivera nutze Microsoft GPL-Software in seinen Projekten, ohne die Quellen den Lizenzbestimmungen entsprechend freizugeben.

Nach Angaben von Rafael Rivera ist der Betreiber des Blogs withinwindows.com während seiner Untersuchung über die Funktion des Windows 7 USB/DVD Download Tools auf mögliche Verletzungen der GPL durch Microsoft gestoßen. Wie Rivera in seinem Blog schreibt, weise der Code des Tools auffällige Ähnlichkeit zu dem auf Codeplex, einer von Microsoft betriebener Hosting-Seite für Open-Source-Projekte, abgelegten ImageMaster auf. Zwar räumt auch Rivera ein, dass die Gemeinsamkeiten auch Zufall sein können, bei der Anzahl und der Struktur des Codes müsste es aber auch ein besonders glücklicher sein.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Nachrichtenportal ZDNet erklärte ein Microsoft-Sprecher, man gehe den Vorwürfen nach. Vorerst hat der Hersteller die fragliche Software von der Seite entfernt.

Die GNU General Public License (GNU GPL) schreibt vor, dass unter der Lizenz stehende Software genutzt, vertrieben und modifiziert werden kann. Eine der wenigen Einschränkungen der Lizenz sagt allerdings auch, dass jegliche Modifikation, sofern sie Dritten zugänglich gemacht wird, ihnen auch im Quellcode ausgehändigt werden muss. Der Paragraph wurde bereits mehrfach durch verschiedene Personen und Gerichte geprüft und es besteht mittlerweile kaum Zweifel über die Gültigkeit des Passus. Gerade diesen Punkt würde Microsoft allerdings verletzen, wenn das Unternehmen GPL-Software einsetzt, ohne die Quellen den Nutzern auszuhändigen.

Laut Aussage von Bradley Kuhn, technischen Direktor des Software Freedom Law Centers (SFLC), vergeht kaum ein Tag, an dem die Organisation keine Verletzungen der GPL finden würde. Wie Kuhn in seinem Blog jedoch betont, seien die Verstöße oft nicht beabsichtigt und geschehen aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit. Wie auch bei Microsoft entfernen die meisten Unternehmen deshalb bereits bei Verdacht die betroffene Software aus ihrem Angebot. Nur ein kleiner Teil der Aktionen endet in Klagen. Eine Stigmatisierung der Unternehmen wäre deshalb falsch.

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