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Mi, 6. Januar 2010, 19:27

Gesellschaft::Politik/Recht

Klage gegen vorinstalliertes Windows in Italien

In einer Klage vor einem Florenzer Gericht wollen italienische Verbraucherschützer die Rechte von Computerkäufern stärken und Rückgaben von nicht benutzten Softwarekomponenten, einschließlich des Betriebssystems, durchsetzen.

Gegenstand des Streits - Mit Systemen ausgeliefertes Windows

Mirko Lindner

Gegenstand des Streits - Mit Systemen ausgeliefertes Windows

Wie einer Mitteilung der italienische Verbraucherschutzorganisation Associazione Diritti Utenti e Consumatori (ADUC) zu entnehmen ist, will die Organisation eine Sammelklage gegen das Redmonder Unternehmen Microsoft einreichen. Ziel der Klageerhebung ist es, die Rechte der italienischen Computerkäufer zu stärken und einen allgemeinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises von nicht benötigten, aber installierten Softwarekomponenten durchzusetzen. Damit soll es Käufern künftig möglich sein, Windows-Lizenzen zurückzugeben, die Anwender mit dem Kauf eines neuen Systems erworben, aber nicht genutzt haben. Speziell zielt die Klageerhebung auf das Windows-Betriebssystem, das als Quasi-Standard auf jedem System installiert sei, obwohl der Anwender es nicht benötige, weil er ein Alternativsystem einsetze. Betroffene Käufer von Systemen, auf denen Windows bereits vorinstalliert wurde und die den Lizenzbedingungen nicht zugestimmt haben, können sich auf der Seite der ADUC registrieren und sich direkt an der Klage beteiligen.

Seit Beginn des Jahres können italienische Verbraucher und Organisationen nach dem amerikanischen Vorbild der Class Action Sammelklagen einreichen. Im Gegensatz zum amerikanischen Recht steht auch italienischen Klägern ein kompletter Schadensersatz zu, aber es sind keine zusätzlichen Strafen in Form der "punitive damages" vorgesehen, die Unternehmen oft mehrere Millionen kosten können.

ADUC zeichnete bereits vor vier Jahren für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit HP verantwortlich, in der es die Rückerstattung der Kosten von Windows XP erstritt. Die nun geplante Klage gegen Windows direkt will Klarheit für Anwender schaffen und künftig eine einheitliche Richtlinie bei der Rückgabe von Lizenzen erreichen. Zwar wollte die Organisation bereits beim Streit mit HP für klare Verhältnisse sorgen, doch eine Passage in der Lizenzvereinbarung hinderte ADUC daran, direkt gegen Microsoft vorzugehen. Demnach hätten sich Käufer, die nicht mit der Lizenz einverstanden sind, nicht an Microsoft, sondern direkt an den Hardwarehersteller wegen einer Rückerstattung wenden müssen.

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