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Do, 13. April 2000, 23:44

Software::Web

Gesetz zu E-Commerce verabschiedet

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein neues Gesetz zum Schutze des Verbrauchers im Netz beim elektronischen Handel.

Nach der neuen Rechtsprechung dürfen die durch das Internet bestellten Waren 14 Tage nach Auslieferung dieser auf Kosten der Anbieter wieder zurückgesendet werden. Der im Gesetz verankerte Schutz soll auch nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters auch für Einkäufe per Katalog, Brief oder Telefon gelten. Eine weitere Neuerung soll die Haftung der Banken beim Missbrauch von Geld- oder Kreditkarten sein. Zudem erweitert das neue Gesetz die Klagerechte der Verbraucherverbände. Waren, die ohne Aufforderung zugesandt wurden, müssen nicht mehr zurückgeschickt oder aufbewahrt werden.
Das mit der Rot-Grünen mit Hilfe der PDS verabschiedete Gesetz soll das Vertrauen in den elektronischen Handel wieder stärken und die Entwicklung des E-Commerce vorantreiben.
»Das neue Gesetz schützt alle, die im Internet Waren und Dienstleistungen bestellen und bezahlen wollten«, erklärte der Sprecher von Bündnis 90/Grüne, Volker Beck »Das neue Gesetz schafft eine Voraussetzung für weiteres Wachstum in der Informationstechnologie.«
CDU/CSU und FDP kritisierten dagegen den neu verabschiedeten Konstrukt. Es stelle einen unnötigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, sagte der FDP- Abgeordnete Rainer Funke.
Das Gesetz wird das deutsche Recht an die Richtlinie des Europäischen Parlaments angleichen. Ein Teil des Gesetzes tritt am 1. Juni in kraft, der Rest am 1. Oktober.

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