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Fr, 8. Oktober 2010, 10:09

Gesellschaft::Politik/Recht

Klage gegen Microsoft-Auftragsvergabe geht ans Schweizer Bundesgericht

Die 18 Open-Source-Anbieter, die gegen die Auftragsvergabe des Schweizer Bundesamtes für Bauten und Logistik für Microsoft ohne Ausschreibung geklagt hatten, wollen das Urteil nun vom Bundesgericht revidieren lassen.

Das Schweizer Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte Ende Februar 2009 mit Microsoft einen dreijährigen Vertrag in Höhe von 42 Millionen Franken (ca. 28 Millionen Euro) abgeschlossen. Dies wurde erst im Mai 2009 publik, da die Beschaffung der Software für Arbeitsplätze und Server des Bundes nie öffentlich ausgeschrieben wurde. Diese sogenannte »freihändige Vergabe« zog harsche Kritik von der Swiss Open Systems User Group /ch/open und Open-Source-Dienstleistern nach sich. Sie hätte nach Auffassung von /ch/open nicht stattfinden dürfen, da adäquate Alternativen existieren. Dazu hatte der Interessenverband zahlreiche Beispiele, in denen öffentliche Einrichtungen Open-Source-Lösungen einsetzen. Nachdem das BBL keine Kursänderung erkennen ließ, reichten die Dienstleister Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kontrahenten zunächst zu Vergleichsverhandlungen aufgefordert. Als diese, aus Sicht der Beschwerdeführer, vom BBL zum Scheitern gebracht waren, weigerte sich das Gericht, die Klage zur Verhandlung anzunehmen. Die Begründung von drei der vier Richter, dass die Klage auf einen Strategiewechsel abziele, wird jedoch von den Open-Source-Anbietern als sehr fragwürdig gesehen. Weil die Bundesverwaltung schon ältere Versionen von Microsoft-Produkten im Einsatz hatte, wäre sie durch diese Ansicht befugt, ohne jegliche zeitliche und mengenmäßige Limitierung die jeweils neuesten Softwareversionen ohne öffentliche Ausschreibung zu beschaffen. Die Verwaltung könnte zudem weitere Microsoft-Software zur Ausrüstung zusätzlicher Arbeitsplätze und Server freihändig erwerben und könnte auch für vollständig neue Software verlangen, dass sie in die Microsoft-Umgebung passt. Dies wäre alles legal und unanfechtbar, obwohl die vorhandene Software nicht beschaffungsrechtskonform erworben wurde.

In anderen Worten hieße dies, dass öffentliche Verwaltungen und verwaltungsnahe Unternehmen künftig sämtliche bestehende Software auf unbegrenzte Zeit beliebig erweitern und ausbauen können. Somit wäre die einengende Herstellerabhängigkeit von proprietärer Software nun auch noch gerichtlich legalisiert, wie die Beschwerdeführer meinen. Freihändige Vergaben würden zur normalen Praxis in der IT-Beschaffung werden.

Die Rechtsfrage ist aber auch von grundlegender Bedeutung für die gesamte öffentliche Beschaffung in der Schweiz, denn das Urteil könnte weit über die Thematik Open Source Software angewendet werden. Aus diesem Grund ziehen die Beschwerdeführer nun vor das Bundesgericht. Die Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit befürworten überwiegend diesen Schritt. Einige zeigen sich jedoch eher skeptisch und wollen lieber auf politischem Weg »gleich lange Spieße« für freie Software einfordern.

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