Login
Newsletter
Werbung

Fr, 11. Februar 2011, 12:59

Gesellschaft::Politik/Recht

LGPL-Verletzung führt zum Schadensersatzanspruch

Die im Handel erhältliche ZDF-Software »WISO Mein Büro 2009« verletzt durch die Nichteinhaltung der Bedingungen der LGPL das Urheberrecht. Zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Bochum.

Die GNU Lesser General Public License (GNU LGPL) schreibt vor, dass Applikationen, die eine unter der LGPL lizenzierte Software nutzen, den Autor nennen und den Quellcode ausliefern müssen. Wird der Lizenz nicht entsprochen, so drohen Schadensersatzforderungen, hat das Landgericht Bochum (Az.: I-8 O 293/09) entschieden [PDF]. Das Gericht hat damit einem Software-Entwickler Recht gegeben, der beim Paket »WISO Mein Büro 2009« einen Verstoß gegen die Bestimmungen der LGPL sah. Wie einem Teilurteil der 8. Zivilkammer des Gerichts entnommen werden kann, hat das Gericht die Ansprüche der klagenden Adhoc Dataservice auf Auskunft und Ausgleichszahlungen zuerkannt.

Laut dem Gericht hat die Bürosoftware »WISO Mein Büro 2009« die Bibliothek »FreeadhocUD«" ohne die Nennung des Quellcodes integriert. Nach Auffassung des Bochumer Landgerichts hat das beklagte Unternehmen die Software jedoch unberechtigt verwendet, indem es bei der späteren Nutzung weder Autor noch Quelltext genannt hat.

Der gerichtlichen Auseinandersetzung sind eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung vorhergegangen. In dieser hatte sich der Hersteller der Büro-Software dazu verpflichtet, »FreeadhocUD« nicht mehr im Rahmen Pakets auszuliefern. Das Unternehmen focht allerdings die Verpflichtung wenige Tage später an und behauptete, das beanstandete Programm nur zu Testzwecken eingesetzt und funktionell nicht in »WISO Mein Büro 2009« eingesetzt zu haben. Dementsprechend erfüllte die Lösung auch keine Funktion und könne problemlos gelöscht werden.

Das Gericht wies das Begehren der Klägerin zurück und stellte fest, dass der Hersteller der Büro-Software nicht gegen die Unterlassungserklärung verstoßen hat und lehnte die in diesem Zusammenhang konkret geltend gemachte Schadensersatzhöhe ab. Zugleich bejahten die Richter aber die Verletzung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Ferner stellten sie auch einen grundsätzlichen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz fest.

Laut dem Rechtsanwalt des Klägers, Dr. Bahr, haben Open-Source-Entwickler bisher nicht versucht, ihre Urheberrechte einzuklagen. »Das Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, war ihnen bisher zu groß. Das dürfte sich nun ändern«, so Bahr. Auch der Kläger und Geschäftsführer der Adhoc Dataservice GmbH, Christoph Theuring, schreibt dem Urteil eine richtungweisende Kraft zu und stellt fest, dass es ihm wichtig war, den kommerziellen Missbrauch von Open-Source-Angeboten zu stoppen. »Die finanzielle Entschädigung spielte bei meiner Klage keine Rolle«, sagte Theuring. Diese soll laut Aussage der Beteiligten im weiteren Verlauf der Stufenklage entschieden werden.

Werbung
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung