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So, 4. September 2011, 13:25

Software::Branchenlösungen

Schweizerisches Bundesgericht darf OpenJustitia unter GPL veröffentlichen

Das Schweizerische Bundesgericht erhielt in der letzten Woche von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates die Erlaubnis, die selbst entwickelte Gerichtssoftware OpenJustitia unter der GPLv3 zu veröffentlichen. OpenJustitia soll an Gerichten einzelner Kantone unter anderem dazu genutzt werden, um Gerichtsurteile zu recherchieren.

Im Vorfeld gabe es einigen Wirbel um OpenJustitia. Anbieter proprietärer Gerichtssoftware warfen dem Bundesgericht Wettbewerbsverzerrung vor, weil die Software mit Steuergeldern entwickelt wurde und anderen Gerichten kostenlos verfügbar gemacht werden sollte. Damit würde das Bundesgericht als Verwaltungseinheit nach Meinung der kommerziellen Anbieter gewerbliche Leistungen Dritten gegenüber erbringen, wozu es laut Artikel 41 des Finanzhaushaltsgesetzes nicht berechtigt ist. Zudem wurde die Gefahr gesehen, dass die vorgeschriebene Unabhängigkeit zwischen Bundesgericht und anderen Gerichten aufgrund geschäftlicher Beziehungen gefährdet gewesen sei.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) nahm sich der Problematik an und unterzog die Bereitschaft des Bundesgerichts, die Software unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen und anderen Gerichten unentgeltlich zu überlassen, einer Prüfung. Besonders der Vorwurf der gewerblichen Leistungen und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung wurde überprüft.

Die GPK-S kam zu dem Schluss, dass das Bundesgericht nach Art. 12 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) die Mittel für OpenJustitia wirksam und wirtschaftlich eingesetzt hat und mit der Software keine gewerbliche Leistung im Sinne des Artikel 41 FHG erbringt, da hierfür das Merkmal der Entgeltlichkeit fehlt. Zudem behandelt das Bundesgericht alle Kantone gleich und stellt nur das Programm bereit. Für Installation und Wartung müssen die an OpenJustitia interessierten Kantone selbst sorgen. Nun ist zu erwarten, dass das Bundesgericht seine Pläne in die Tat umsetzen und die Software innerhalb der nächsten Wochen veröffentlichen wird.

Die Idee zu OpenJustitia entstand bereits 2001 im Rahmen der Schweizerischen Open-Source-Strategie, mit dem Ziel, eine den eigenen Anforderungen genügende Verwaltungssoftware zu erschaffen und Lizenzkosten zu sparen. Das in Java implementierte Projekt basiert auf einem freien Dokumentverwaltungssystem. Die IT des Bundesgerichts ergänzte es um gerichtsspezifische Funktionalitäten wie Mandantenfähigkeit, Integrierbarkeit und erweiterte Archivierungsfunktionen, die ebenfalls unter die GPLv3 gestellt wurden. Im Bundesgericht wird OpenJustitia seit 2007 eingesetzt. Indem das Bundesgericht OpenJustitia anderen Kantonen anbot, hofften die Initiatoren Synergien zu entwickeln und die eigenen IT-Kosten sowie die der anderen Gerichte niedrig zu halten.

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