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Fr, 14. Oktober 2011, 14:13

Software::Netzwerk

Samba vereinfacht Beitragsbedingungen für Firmen

Das Samba-Team hat die Bedingungen, unter denen Korrekturen und Neuerungen an das Projekt eingesandt werden können, geändert. Ab sofort dürfen nun auch Firmen als Copyright-Halter ihre Arbeit an das Projekt übergeben. Die bisherige Vorgehensweise akzeptierte lediglich Einzelpersonen als Copyright-Halter.

Wie Jeremy Allison in einer E-Mail bekannt gab, hat Samba die Bedingungen geändert, unter denen Patches und Neuerungen an das Projekt übersandt werden können. War es bislang nur erlaubt, dass Einzelpersonen als Copyright-Halter fungieren, so akzeptiert die Organisation nun auch Unternehmens-Patches, die als Halter eine Firma angeben. Damit will Samba vor allem Entwicklern entgegenkommen, die für Firmen arbeiten und deren Arbeitgeber das Copyright behalten wollen.

Wie Allison schreibt, wurde das Vorhaben durch die Zusammenarbeit zwischen Samba und den Anwälten des Software Freedom Law Centers (SFLC) ermöglicht. Das Team des SFLC habe demnach einen Vertrag erstellt, der beiden Parteien rechtliche Sicherheit gebe, ohne eine der Parteien zu benachteiligen.

Unternehmen, die als Copyright-Halter ihre Arbeit an das Projekt beisteuern wollen, müssen demnach eine Registrierung durchlaufen und entsprechende Verträge unterschreiben, bevor sie als Beitragssender akzeptiert werden. Das gleiche Verfahren sei bereits seit geraumer Zeit beim Linux-Kernel im Einsatz und habe sich bewährt, so Allison weiter. Der einzige Unterschied sei die Lizenz. Während der Kernel nur Beiträge unter den Bedingungen der GNU GPLv2 akzeptiere, steht die Arbeit bei Samba unter der GNU GPLv3 oder der GNU LGPLv3.

Laut weiteren Aussagen von Allison bevorzugt das Projekt allerdings weiterhin die Einreichung von Beiträgen durch Einzelpersonen. Dies erleichtere nicht nur die Arbeit, sondern erspare den Mitgliedern des Projektes teils sehr zeitintensive Kommunikation mit Rechtsabteilungen in Unternehmen.

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