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Sa, 3. März 2012, 11:19

Gesellschaft::Wissenschaft

Multimedia-Archiv des DLR unter freier Lizenz

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat einen großen Teil seines Multimedia-Archivs unter eine freie Creative-Commons-Lizenz gestellt.

Robomobil des DLR, eines der freigegebenen Bilder

DLR

Robomobil des DLR, eines der freigegebenen Bilder

Bis Ende Februar waren die Publikationen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zwar kostenlos nutzbar, wenn man sich auf die Veröffentlichung in Medien, private oder schulische Verwendung beschränkte. Frei waren sie aber nicht. Für die Wikipedia beispielsweise waren sie daher nicht nutzbar. Das brachte Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland im Mai 2009 dazu, die DLR-Kommunikation zu kontaktieren und bezüglich der Nutzungsrechte von DLR-Bildmaterial durch Wikipedia beziehungsweise das zugehörige Medienarchiv Wikimedia Commons anzufragen.

Der Vorschlag, die Inhalte, soweit möglich, unter Creative-Commons-Lizenzen zu stellen, fand beim DLR Anklang, da die Forscher einerseits gerne die Wikipedia unterstützen wollten und andererseits die Verbreitung der Bilder ohnehin eines der Ziele des DLR ist. Bevor es zu einer Lizenzänderung kam, wurde jedoch die Rechtsabteilung konsultiert, um eventuelle Probleme bei der Freigabe unter Creative-Commons-Lizenzen auszuschließen. Die Rechtsabteilung sah in der Freigabe kein Risiko und erst recht keinen Widerspruch zur satzungsrechtlichen Verpflichtung des DLR zur Veröffentlichung seiner Forschungsergebnisse »durch geeignete Maßnahmen«.

In der Folge begann das DLR mit der Freigabe der Bilder und Videos. In der Meldung des DLR ist die Historie der Freigabe nachzulesen. Mit der Änderung des Impressums, das die neuen Nutzungsbedingungen enthält, ist die Freigabe abgeschlossen.

Wie dem Impressum des Multimedia-Bereichs zu entnehmen ist, stehen die Bilder und Videos jetzt unter der freien Lizenz Creative Commons CC-BY-3.0-Lizenz. Dies bedeutet, dass die Materialien beliebig genutzt, verändert und verbreitet werden dürfen, solange nur das DLR als Urheber genannt wird. Betroffen von der Lizenzänderung sind alle Bilder und Videos, an denen das DLR die alleinigen Rechte hat. Medien, die mit zusätzlichen Copyright-Inhabern gekennzeichnet sind, beispielsweise die NASA oder das JPL, sind demnach ausgeschlossen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers, sowie Rechte anderer Personen, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, bleiben unberührt.

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