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Di, 3. April 2012, 16:13

Gesellschaft::Politik/Recht

Erster Entwurf von Creative Commons 4.0

Creative Commons will mit dem ersten Entwurf der CC-Lizenzen in Version 4.0 die Diskussion zur neuen Version in Gang bringen.

Schon seit letztem Jahr plante Creative Commons (CC) eine Aktualisierung der Lizenzen, die zur Zeit in Version 3.0 vorliegen und weltweit breite Anwendung gefunden haben. Aus dieser Anwendung konnten Erfahrungen gewonnen werden, wo die Lizenzen sich bewährten, wo sie Probleme haben und wo noch Lücken existieren. So wurde unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen der Entwurf für die nächste Version initiiert. Wie Creative Commons dazu schreibt, besitzt die neue Version drei allgemeine Ziele. Sie soll die dringenden Probleme von wichtigen Nutzern der Lizenzen lösen, einschließlich der Anwender in Ländern, in denen keine angepasste Version der Lizenzen existierte oder vielleicht nie existieren wird. Die Interoperabilität soll maximiert und die Anzahl der verschiedenen Lizenzen minimiert werden. Ferner sollen die Lizenzen langlebig und einfach zu benutzen sein.

Dass Copyright alleine heute längst nicht mehr ausreicht, ist eine Erkenntnis aus den früheren Lizenzen. Je nach Land existieren verschiedene andere Urheberrechte, die für bestimmte Werke greifen können. Ein besonders wichtiger Aspekt waren Datenbankrechte. Die Lizenz wurde dahingehend umformuliert, dass sie auch auf diese Rechte anwendbar ist.

Andere Urheberrechte machten bei der Formulierung der neuen Lizenzen mehr Probleme, beispielsweise die Verlagsrechte, wie sie in Deutschland existieren, oder Katalogrechte, die in einigen Ländern Nordeuropas vorkommen. Die Strategie von Creative Commons ist es, dass ein Rechteinhaber auf alle diese zusätzlichen Rechte verzichtet, sofern das in der jeweiligen Gesetzgebung möglich ist. Nicht berührt werden Markenrechte oder Rechte des Datenschutzes und der Privatsphäre.

Ein weiterer Punkt, der der Klarstellung bedarf, sind moralische Rechte an einem Werk. Die Version 3.0 der CC-Lizenzen berücksichtigte solche Rechte nicht, lediglich in einigen nationalen Anpassungen kamen sie vor. Die Intention war überwiegend, dass der Rechteinhaber keine moralischen Rechte geltend machen sollte, aber es bestand wohl einige Unklarheit. In Version 4.0 sollen moralische Rechte ähnlich wie die obigen zusätzlichen Rechte behandelt werden: Der Inhaber verzichtet auf sie, sofern das gemäß der lokalen Rechtsprechung möglich ist.

Von den neuen Lizenzen liegt derzeit erst eine als Entwurf vor, die BY-NC-SA. Zu dieser Lizenz bietet das Projekt Erläuterungen sowie einen Vergleich der Versionen 3.0 und 4.0 mit kurzen Kommentaren an. Feedback ist von allen interessierten Benutzern erwünscht.

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