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Do, 21. Juni 2012, 11:33

Software::Datenbanken

Google versus Oracle geht in die dritte Runde

Der erste Akt des Rechtsstreites Oracles gegen Google wegen angeblicher Verletzungen von Oracle-Patenten und Urheberrechten durch Android nähert sich dem Finale. Beide Parteien haben sich jetzt vor dem Richter William Alsup darauf geeinigt, dass Oracle vorerst auf einen pauschalen Schadenersatz verzichtet.

Wie groklaw.net berichtet, bezieht sich der Verzicht ausschließlich auf die durch Google nachweislich kopierte neunzeilige Java-Routine »rangeCheck«, sowie die sieben dekompilierten Java-Dateien aus den Android-Quellen. Laut der bisherigen Urteile und Ausführungen von Richter Alsup hätte Oracle dafür rechtlich einen Anspruch auf höchstens 150.000 US-Dollar als pauschale Entschädigung geltend machen können.

Die noch offene Frage, ob Google gegen ein angebliches Copyright von Oracle an 37 Java-APIs verstoßen hat, soll in einer Berufungsverhandlung erneut entschieden werden, nachdem Richter Alsup bereits hatte Anfang Juni eine solche Verletzung des Urheberrechts nicht hatte feststellen können. In Abhängigkeit des Ausgangs einer Berufungsverhandlung könnte Oracle theoretisch erneut Schadenersatz von Google fordern, sich dabei aber nicht mit der bisherigen pauschalen Regelung zufrieden geben.

Nach Einreichung von Oracles Klage im August 2010 Klage ging es aus Sicht von Oracle zunächst um eine Forderung von 6 Milliarden US-Dollar, die sich im Laufe des Verfahrens zunächst auf 2,6 Milliarden und später auf weniger als 200 Millionen US-Dollar reduzierte.

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