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Di, 15. Januar 2013, 11:48

Gesellschaft::Politik/Recht

Probleme des Open-Data-Portal des Bundes vor dem Probelauf

Das Open-Data-Portal des Bundes soll bald in den Probebetrieb gehen. Jetzt steht das Lizenzmodell in der Kritik.

Open-Data-Portal des Bundes

Fraunhofer Fokus

Open-Data-Portal des Bundes

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat das Institut Fraunhofer Fokus beauftragt, den Prototypen eines bundesweiten Open-Data-Portals zu entwickeln und den Probebetrieb zu begleiten. Jetzt, kurz vor dem Beginn des Testlaufs Ende Februar, entflammt eine Diskussion über die Lizenzen des Portals. Kritiker behaupten, das geplante Lizenzmodell führe den Terminus »Open« in diesem Zusammenhang ad absurdum. Denn das Open-Data-Portal des Bundes setzt nicht auf vorhandene freie Lizenzen wie Creative Commons oder die Open-Data-Bank-Lizenz ODbl, sondern hat gleich zwei eigene Lizenzmodelle entwickelt.

Die Gründe für gleich zwei verschiedene Lizenzen ergeben sich nach Aussage von Dr. Helene Groß, Referentin im Bundesministerium des Innern und dort zuständig für das Projekt Open Government, aus der Tatsache, dass der jeweilige Datenbereitsteller über die Verwendung der Daten bestimme. Das BMI hat entschieden, wenige, einfache und einheitliche Nutzungsbestimmungen zu fördern. Datensätze, die in die Eingabemaske für Metadaten eingebracht werden, müssen eindeutige Nutzungsbedingungen definieren. Die beiden Lizenzmodelle, die dafür in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden entwickelt wurden, sollen in der Testphase möglichst breite Anwendung finden und in ihrer Eignung und Akzeptanz durch Verwaltung und Nutzer überprüft werden.

Bei den beiden Lizenzen handelt es sich um Datenlizenz Deutschland – Namensnennung und Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell. Die Kritik entzündet sich an der zweiten Lizenz, die, ähnlich CC-BY-NC, nur eine nichtkommerzielle Verwendung der Daten zulässt. Die Kritiker sind überzeugt, wenn eine solche einschränkende Lizenz angeboten wird, werde sie überwiegend auch genutzt und verhindere somit spannende Entwicklungen. Sie verweisen dabei beispielsweise auf die Wikimedia-Studie Leitfaden zu den Folgen, Risiken und Nebenwirkungen von NC-Lizenzen.

Mathias Schindler, langjähriger Wikimedia-Mitarbeiter, bringt Argumente aus seiner eigenen Erfahrung ein, indem er zusammenfassend klarstellt: »Richtig ist, dass sich deutlich mehr Einrichtungen weigern, Inhalte unter freier Lizenz herauszugeben, wenn man ihnen die Wahl zwischen einer freien und einer unfreien Lizenz lässt. Lektion daraus ist: Wer unfreie Lizenzen als Option anbietet, hat am Ende weniger, nicht mehr Datensätze.« Die Kritiker sind der Auffassung, selbst wenn Behörden eine freie Lizenz nicht akzeptieren, da sie nicht möchten, dass andere sich an den oft unter Verwendung von Steuergeldern gesammelten Daten bereichern, sei es besser, weniger Daten zu haben als solche unter einer restriktiven Lizenz.

Bisher gab es bereits zwei Pull-Requests gegen die restriktive zweite Lizenz, die aber beide nach längerer Diskussion abgelehnt wurden. Die Befürworter der dualen Lizenzregelung argumentieren, der Probebetrieb der Plattform solle ja die Brauchbarkeit des Modells testen. Die Kritiker halten dagegen, erfahrungsgemäß werde man eine NC-Lizenz, sei sie erst mal da, nie wieder los.

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