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Mi, 16. Januar 2013, 11:39

Gesellschaft::Politik/Recht

Bundestags-Projektgruppe gibt Empfehlungen bezüglich freier Software und offener Standards

Die Projektgruppe Interoperabilität, Standards, Freie Software des Deutschen Bundestages hat einen Bericht mit Empfehlungen vorgestellt, wie sich mehr freie Software und offene Standards in den Behörden nutzen lassen.

Der 144 Seiten umfassende Bericht der 16 Köpfe zählenden Projektgruppe um den FDP-Abgeordneten Jimmy Schulz enthält neben vielen Erklärungen und Definitionen rund um Freie und Open-Source-Software, Interoperabilität und Standards mehrere Handlungsempfehlungen um Interoperabilität durch die Nutzung offener Standards sicherzustellen.

Die in der Projektgruppe involvierten Abgeordneten und Berater schlagen unter anderem vor, neue Software möglichst plattformunabhängig zu erstellen. Das soll insbesondere dann gelten, wenn die Software genutzt wird, um mit den Bürgern zu interagieren. Die Bundesregierung soll prüfen, inwiefern sie offene Standards durch entsprechendes staatliches Handeln gewährleisten kann, um so nicht nur Zugangserleichterungen für Bürger und Wirtschaft zu schaffen, sondern auch Entwicklungsreize zu setzen. Das Kompetenzzentrum Open-Source-Software soll mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, um als Ansprechpartner für öffentliche Verwaltungen zu fungieren, die freie Software einsetzen wollen und begleitet werden müssen.

Bei Vergaben soll zukünftig das Neutralitätsgebot gewahrt werden, so dass weder freie noch proprietäre Software bevorzugt wird. Die Regierung wird gebeten zu prüfen, inwiefern Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung eine Weiterentwicklung von in der öffentlichen Verwaltung genutzter Software durch Dritte erleichtern können. Um Firmen eine Auswahlmöglichkeit bei branchenspezifischer Software zu bieten, wird empfohlen, dass berufsständische Vereinigungen bereits vorhandene Standards und Spezifikationen für Entwickler freier und proprietärer Software verfügbar machen. Der öffentlichen Verwaltung wird nahegelegt, ebenenübergreifend offene Standards einzusetzen bzw. offene Standards verpflichtend zu machen. Benutzerfreundlichkeit soll in Ausbildung und Studium stärker berücksichtigt werden. Weitere Vorschläge aus der Projektgruppe sind, dass öffentliche Verwaltung und Wirtschaft neben Standardisierungen auch Freie-Software-Referenzimplementationen unter einer offenen Lizenz bereitstellen.

Die Projektgruppe erklärt Projekte wie LiMux und die Migration der Stadt München auf freie Software als Beispiele, denen die öffentliche Verwaltung folgen sollte. Ändert oder erweitert die öffentliche Verwaltung freie Software, sollten die Anpassungen an die Entwickler-Community zurückgehen, um spätere Probleme und Anpassungen bei Updates zu vermeiden. Eigenentwicklungen von Behörden sollten unter freien Lizenzen stehen, so dass auch andere die Entwicklung vorantreiben können. Bei Auftragsvergaben ist die Lizensierung freier Lizenzen zu fördern, damit die Software beliebig weiter genutzt und verteilt werden darf. Quelltexte von Open-Source-Anwendungen sollten veröffentlicht werden, um Ergänzungen, Übersetzungen und Integration in andere Software zu ermöglichen. Weiterhin hat die Projektgruppe mehrere Empfehlungen gegeben, um freie Software und offene Standards in den Bereichen Bildung und Forschung sowie IPTV zu stärken. Auf die Themen Secure-Boot und Gerätehoheit geht der Bericht ebenfalls ein.

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Kommentare (Insgesamt: 5 || Alle anzeigen )
Deutschland und Open Source (abacux, Do, 17. Januar 2013)
Re[3]: Ja, toll. (Anonymous, Mi, 16. Januar 2013)
Re[2]: Ja, toll. (Andersdenkender, Mi, 16. Januar 2013)
Ja, toll. (Anonymous, Mi, 16. Januar 2013)
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