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Do, 14. März 2013, 11:55

Gesellschaft::Politik/Recht

Landgericht Bochum bestätigt Gültigkeit der LGPL

Ein Rechtsstreit am Landgericht Bochum wurde jetzt mit einem Vergleich beendet, der die Gültigkeit der LGPL erneut bestätigt.

Bereits im Januar 2011 hatte das Landgericht Bochum die Firma Buhl Data als Hersteller der Software »WISO Mein Büro 2009« wegen Verstößen gegen die LGPL zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt und damit ausdrücklich die Gültigkeit der LGPL bestätigt. Laut damaligen Berichtsbeschluss vom 20.01.2011 hatte Buhl Data mit »WISO Mein Büro 2009« gegen die Lesser General Public License (LGPL) verstoßen. WISO Mein Büro hat sich über Jahre einen guten Ruf als »Die kaufmännische Software für Nicht-Kaufleute« erworben, insbesondere auch, weil die Software preiswert vermarktet wurde.

Die Software enthielt unter anderem eine Version der FreeadhocUDF-Bibliothek des Herstellers adhoc dataservice GmbH. Diese Bibliothek steht unter der LGPL, die verlangt, dass die Software ausschließlich zusammen mit dem Quellcode und einer Kopie des Lizenztextes weitergegeben wird. Buhl Data verstieß insofern gegen die LGPL, dass die mit WISO Mein Büro 2009 gelieferte FreeadhocUDP-Bibliothek weder den Quellcode noch den Lizenztext enthielt. Trotz von Buhl Data seinerzeit unterzeichneter Unterlassungserklärung ergaben damalige Testkäufe, dass Buhl Data weiterhin gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen hatte.

Als Ergebnis des jetzt geschlossenen Vergleiches zwischen beiden Parteien muss Buhl Data laut einem Bericht auf Heise Online der adhoc dataservice GmbH 15.000 Euro zahlen, womit das Landgericht Bochum erneut die Gültigkeit der LGPL bestätigt. Die adhoc dataservice GmbH habe zudem einen Informationsanspruch darauf, in welcher Stückzahl die Software in den Handel gelangte und wieviel Umsatz damit erzielt wurde.

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