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Do, 3. August 2000, 16:08

Software::Netzwerk

Abmahnungen gegen Samba

Jetzt trifft es auch die Open-Source-Szene - Ein Unternehmen verschickt Abmahnungen an Unternehmen und Supportdiensteister, die die Wortmarke Samba benutzen.

Ein Unternehmen aus Deutschland will seine Rechte schützen und versendet Abmahnungen an Unternehmen, die Samba unterstützen und einsetzen. Grund dafür ist eine Wortmarke im Bereich "Datenverarbeitungsprogramme" (Warenklasse GK 9), die von CMG angemeldet wurde. Die selbstentwickelte Applikation für Bankwesen SAMBA (Standard Anmeldung Meldewesen Banken) soll der Grund für die Abmahnungen des Unternehmens sein.
Wie der Newsticker "Heise" berichtet, handle es sich dabei um eine rein auf Deutschland begrenzte Aktion.
"Den Gegenstandswert der Abmahnung setzt CMG auf 100.000 Mark an; die damit beauftragten Rechtsanwälte wollen von den abgemahnten Firma jeweils Kosten von knapp 1900 Mark bis zum 8. August erstattet haben.", schreibt Heise.

Prekär:
Vor einem Jahr liess sich der Samba-Server-Entwickler die Bildmarke "Samba" schützen um etwaigen Abmahnungen entgegenwirken zu können. Allerdings wurde die Marke in der Warenklasse GK14 "Erstellen von Programmen für Datenverarbeitung und EDV-Dienstleitungen" schützen lassen.

Fakt:
Es gibt zwei jeweils gerechtfertigte Markeninhaber -- allerdings in zwei völlig unterschiedlichen Warenklassen. Hier sollte der Gesetzgeber so schnell wie möglich Klarheit schaffen damit zum einen Abmahnungen nur innerhalb der selben Warenklasse möglich sind und zum anderen dass nur die direkten "Markenverletzer" Abgemahnt werden können anstatt der zur Zeit gängigen Methode, alle abzumahnen.

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