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Mi, 26. Juni 2013, 10:58

Gesellschaft::Politik/Recht

GPL wiederholt von deutschem Gericht bestätigt

Das Landgericht Hamburg hat die Fantec GmbH für schuldig gesprochen, in dem Media Player Fantec 3DFHDL die GNU General Public License zu verletzen. Im Fall Harald Welte gegen Fantec GmbH hat das Gericht unter anderem entschieden, dass Fantec eine Strafzahlung zu leisten hat und zudem für zusätzliche Kosten der Anwälte aufkommen muss.

Wie die FSFE bekannt gab, verwendete Fantec die netfilter/iptables Software in einer der online zur Verfügung gestellten Firmwares für das Fantec 3DFHDL. Diese Firmware wurde jedoch ohne den dazugehörigen Quellcode verteilt. Das ist allerdings von der GNU General Public License Version 2 (GNU GPLv2) vorgesehen, unter welcher netfilter/iptables veröffentlicht wurde. Versuche, diese Problematik außergerichtlich zu lösen, schlugen laut der FSFE fehl, weshalb Harald Welte, einer der Rechte-Inhaber von netfilter, vor Gericht ging.

Das Gericht entschied nun, dass Fantec schuldig sei, die GPL zu verletzen. Das Unternehmen hätte demnach dafür Sorge tragen müssen, dass es sich bei der Verbreitung der Software an die Bedingungen der GNU GPLv2 hält. Das Gericht hat zudem explizit darauf hingewiesen, dass es seitens des Beklagten ungenügend ist, auf die Zusicherung seiner Zulieferer bezüglich der Lizenzeinhaltung zu vertrauen. Hingegen ist Fantec selbst dafür verantwortlich, nachzuprüfen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

Wie der Urteilsbegründung entnommen werden kann, geriet Fantec bereits 2010 an gpl-violations.org. Schon damals hatte das Unternehmen verschiedene Produkte unter Verwendung von netfilter/iptables mit unvollständigem Quellcode angeboten. Im Zuge einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Dezember 2010 hatte sich Fantec dazu verpflichtet, die GPL zu beachten und Verstöße zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wurde eine Strafe in Höhe von 5.100 Euro vereinbart.

Mit dem Bekanntwerden des neuen Verstoßes hat die gpl-violations.org Fantec erneut abgemahnt und die festgelegte Strafe eingefordert. Zwar wurde die Abmahnung von Fantec akzeptiert, hinsichtlich des Auskunftsanspruchs jedoch nur teilweise erfüllt und im Übrigen zurückgewiesen. Auch verweigerte das Unternehmen die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.

Die neuerliche Verletzung der GPL wurde von der Free Software Foundation Europe während eines »Hacking for Compliance Workshop« im Mai 2012 in Berlin gefunden. Mehrere Freiwillige haben dabei geholfen, verschiedene Geräte auf die Einhaltung der GNU GPL Lizenz zu überprüfen. Im Anschluss wurden die Ergebnisse an gpl-violations.org und deren Anwälte weitergeleitet, die diese Verletzungen weiter verfolgt haben. Fantec selbst hat laut Auskunft der FSF den Vorwurf zunächst abgestritten.

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