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Fr, 4. August 2000, 12:08

Software::Netzwerk

CMG nimmt Stellung zu SAMBA

Die Eschborner Firma »CMG« veröffentlichte heute eine Stellungnahme zu der stattgefundenen "SAMBA"-Abmahnung - Pro-Linux druckt diese komplett ab.

Der »Heise-Ticker« berichtete am 3.8. von einer »Abmahnwelle gegen OpenSource-Netzsoftware Samba« durch die Beratungs-, Softwareentwicklungs- und Systemintegrationsgesellschaft CMG. Hierzu nimmt die CMG Deutschland GmbH wie folgt Stellung:

Von einer Welle kann angesichts einer einzigen Firma, die CMG angeschrieben hat, nicht die Rede sein. CMG hat dieses Unternehmen auf die Verletzung der Markenrechte, die CMG am Begriff SAMBA hält, hingewiesen und aufgefordert, die Verletzung zu unterlassen.

CMG hat über Jahre hinweg mit hohen Investitionen die Software SAMBA (Standard Anwendung Meldewesen Banken) entwickelt. SAMBA ist heute Marktführer bei Bankenmeldesoftware in Deutschland. Der Produktname SAMBA wurde unter der Markennr. 2070029 beim Bundespatentamt, Markenstelle, unter dem Datum 5.7.1994, Aktienzeichen O 16491/9 Wz., geschützt.

Die Absicht der CMG ist es, eine Verwechslung zwischen der eigenen SAMBA-Bankensoftware und der Opensource-Software Samba zu vermeiden. Zwar erfüllen beide Programme völlig unterschiedliche Funktionen, können jedoch dennoch von Nicht-Fachleuten leicht durcheinander gebracht werden, was für beide Seiten von Nachteil ist.

CMG geht es einzig und allein um den Schutz des Namens SAMBA und richtet sich in keiner Weise gegen die Opensource-Software. CMG stellt sich weder gegen die Unix- oder Linux-Welt noch gegen die Opensource-Bewegung, sondern begrüßt diese Entwicklungen. Es ist nicht das Ziel von CMG, dass die Opensource-Software nicht mehr vertrieben oder genutzt werden darf, sondern es geht lediglich um den Namen.

Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die Namensverantwortung für die Opensource-Software bei einer australischen Internet-Firma liegt. CMG wird Kontakt mit dieser Firma aufnehmen und versuchen eine Einigung zu erzielen, so dass die zufällig gleiche Namensgebung in Deutschland künftig nicht mehr zu Missverständnissen führen kann.

Zugleich wird CMG das Abmahnverfahren gegen die angeschriebene Firma, die lediglich Support für die Opensource-Software leistet, einstellen. Es sind auch keine weiteren Abmahnungen geplant. Schließlich ist es nicht die Absicht von CMG, den Opensource-Anbietern einen geschäftlichen Schaden zuzufügen oder den Vertrieb resp. die Nutzung der Produkte zu behindern.

CMG betont, dass der Schutz eines Markennamens ein legitimes Anliegen jedes Unternehmens ist, insbesondere, wenn hohe Summen in die Entwicklung neuer Software investiert werden. Das zeigt exemplarisch die Tatsache, dass der im Heise-Artikel erwähnte Software-Entwickler Volker Lendecker sich im letzten Jahr selbst eine Bildmarke mit Samba-Logo hat schützen lassen.

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