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Mi, 20. November 2013, 12:12

Software::Virtualisierung

Jailhouse: Weiterer Hypervisor für Linux

Die Entwickler des deutschen Technologiekonzerns Siemens haben mit Jailhouse einen neuen, schlanken Hypervisor für Linux vorgestellt. Die Neuentwicklung teilt das System in »Zellen« auf, die isoliert auf jeweils einem separaten Kern einer CPU ausgeführt werden. Der Einsatzbereich sind Echtzeit- oder sicherheitskritische Bereiche.

Jan Kiszka hat die Verfügbarkeit der ersten Version des neuen Hypervisors »Jailhouse« bekannt gegeben. Das neue Projekt ist zum Download als Quellcode und aus dem Git-Repositorium verfügbar. Jailhouse ist bei dem deutschen Technologiekonzern Siemens entstanden und soll die Lücke zwischen der Virtualisierung und dem Echtzeit- bzw sicherheitskritischen Bereich schließen.

Die meisten existierenden Hypervisoren haben das Problem, dass die Ein- und Ausgabe sowohl vergleichsweise langsam und auch mit hohen Latenzzeiten behaftet ist. Das betrifft gleich mehrere Bereiche des Systems, weshalb sich der Einsatz der Lösungen in Echtzeitbereichen problematisch gestaltet. Gerade an diesen Bereich richtet sich aber Jailhouse.

Dazu partitioniert die Lösung das System und erstellt ein asymmetrisches Multiprozessor-Setup (AMP), auf dem Echtzeit-Anwendungen in jeweils voneinander isolierten Zellen einer Mehrkern-CPU laufen. Die Lösung sorgt für die Isolation der Zellen und übernimmt dabei die Kontrolle über die Hardware. Anders als beispielsweise Xen wird Jailhouse allerdings direkt aus einem laufenden Linux-System heraus gestartet. Dementsprechend ist die Lösung auch relativ klein, wird doch die komplette Initialisierung der Hardware direkt vom Kernel übernommen.

Fertig ist Jailhouse noch nicht. So werden im Moment lediglich x86-Architekturen unterstützt. Auch sind viele Bereiche der Infrastruktur des Projektes noch nicht eingerichtet. Wie Kiszka allerdings in seiner Ankündigung schreibt, will das Team durch die Veröffentlichung andere Anwender und Nutzer zur Rückmeldung motivieren. Der Code selbst steht unter den Bedingungen der GNU General Public License Version 2 (GNU GPLv2).

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