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Mo, 13. Januar 2014, 08:15

Gesellschaft::Politik/Recht

Europäische Kommission empfiehlt Open Document Format

Alle Institutionen der EU sollen in der Lage sein, das Open Document Format (ODF) intern und im Dialog mit den Bürgern und anderen Institutionen einzusetzen. Das erklärte jetzt Maroš Šefčovič, Vize-Präsident der Europäischen Kommission.

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Die Aussage ist Teil der Antwort auf einen kleinen Fragenkatalog, den Amelia Andersdotter als Mitglied des Europäischen Parlaments im November in Bezug auf Formate für editierbare elektronische Dokumente an die Kommission richtete.

Dazu gehörte beispielsweise die Frage, wie die Kommission ihr Bestreben, einseitige Herstellerabhängigkeiten zu verhindern, mit den internen Richtlinien abzugleichen gedenkt. Diese Richtlinien empfehlen nämlich, einen Dokumentenstandard zu verwenden, der »nur bei einem großen Software-Anbieter voll integriert sei«. Am 7. Januar antwortete Šefčovič, die Richtlinien seien interne Empfehlungen, dazu gemacht, die kostengünstigste Lösung zu finden. Weiter sagt er: »Für den Austausch mit der Außenwelt, mit den Bürgern und anderen Verwaltungen ist der Ansatz ganz klar offen.« Für revisionsfähige Dokumente seien alle EU-Institutionen angehalten, mindestens die zwei ISO-Standards Open Document Format (ODF) und Office Open XML (OOXML) zu unterstützen.

Maël Brunet, Direktor des »OpenForum Europe« nannte es eine verpasste Gelegenheit, wenn die EU mit schlechtem Beispiel vorangehe. Generell, so Brunet, sei der beste Weg zu Interoperabilität und Wiederverwendung öffentlicher Dokumente die Festlegung auf lediglich ein einzelnes offenes Format. Brunet wies zudem darauf hin, dass ODF bei europäischen Institutionen nicht durchgängig Verwendung finde. So seien Abschriften öffentlicher Anhörungen der Europäischen Kommission teilweise nur in PDF oder Doc, in ODF aber nur auf Nachfrage erhältlich.

Die »Swiss Open Systems User Group« begrüßte die geäußerte Unterstützung für ODF. Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU sei, hoffe die Gruppe, die lokalen Behörden werden auf den Zug aufspringen. Dazu müssten sie lediglich dem Bundesgericht als dem höchsten eidgenössischen Gericht folgen, das seit über zehn Jahren lediglich ODF für alle elektronischen Dokumente verwendet.

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