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Mi, 16. September 2015, 12:23

Gesellschaft::Politik/Recht

Checkliste für Beschaffung von Open Source Software in der Schweiz vorgestellt

Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) hat eine 15 Punkte umfassende Liste vorgelegt, die das IT-Beschaffungswesen der Eidgenossen bei der rechtskonformen Beschaffung von Open-Source-Software unterstützen soll.

Mirko Lindner

Die schweizerische Checkliste (PDF) besteht aus 15 Fragen mit entsprechenden Erläuterungen, die die Kantonsverwaltungen bei der Erstellung einer Ausschreibung im ICT-Bereich hilfreich unterstützen sollen. Zunächst geht der erste Punkt der Liste auf die Unterschiede bei der IT-Beschaffung zwischen den Geschäftsmodellen bei proprietärer Software und Open-Source-Software ein. Bei proprietärer Software werden Lizenzen eingekauft, während es bei Open-Source-Software um Dienstleistungen und Support geht. Weiterhin wird klargestellt, dass es im Fall, dass keine Leistungen rund um die kostenlose Software benötigt werden, die Beschaffung ohne öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden kann.

Mit OSS Directory und alternativeTO werden zwei Verzeichnisse vorgestellt, die Recherchen darüber erlauben, welche Open-Source-Lösungen für welchen Anwendungsbereich verfügbar sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Allgemeinen der Umfang der beschafften Software zu groß ist, es wird somit Geld ausgegeben für Leistungen, die gar nicht gebraucht werden. Hier soll auch unter Einbeziehung von offenen Lösungen versucht werden, nur den realistischen Bedarf zu beschaffen.

Oftmals, so die Ersteller der Liste, wird bereits in den Beschaffungsunterlagen Wettbewerb behindert, wenn dort bestimmte proprietäre Produkte festgeschrieben sind. Die SIK sieht es in bestimmten, gut begründeten Fällen dagegen nicht als problematisch an, wenn eine Ausschreibung auf eine bestimmte öffentlich verfügbare Open-Source-Lösung eingegrenzt wird, da hier beliebige Unternehmen ihre Dienstleistungen anbieten können und somit Wettbewerb nicht behindert, sondern im Gegenteil gefördert werde. Zudem wird empfohlen, in der Ausschreibung ausdrücklich zu erwähnen, dass Open-Source-Software angeboten werden kann.

Um Angebote aus dem Open-Source-Umfeld zu fördern, empfiehlt die SIK, einige Punkte zu beachten. So sollten Subunternehmer oder Arbeitsgemeinschaften zugelassen werden, sodass sich mehrere selbstständige Entwickler für ein Projekt zusammenschließen können. Zudem sollen in den Eignungskriterien nicht unnötig hohe Anforderungen an Firmengröße und Mitarbeiterzahl gestellt werden, weil das die meist kleineren Open-Source-Anbieter von vornherein ausschließt. Im Endeffekt sei im proprietären Umfeld großer Unternehmen meist auch nur eine Abteilung mit einem Projekt betraut.

Als rechtens und zulässig bezeichnet es die SIK, positive Eigenschaften von Open-Source-Software in den technischen Spezifikationen (TS) vorzugeben oder als Zuschlagskriterium (ZK) hervorzuheben. So könnten positive Eigenschaften von Open Source, wie der nicht mit weiteren Kosten verbundene Einsatz auf vielen Arbeitsplätzen und die Offenheit des Quellcodes als ZK erwähnt werden oder gar Nutzungseigenschaften unter einer Open-Source-Lizenz als TS fest vorgegeben werden.

Wichtig sei auch, die Kosten einer Open-Source-Lösung als Total Cost of Ownership (TCO) darzustellen, da Open Source in der Anfangs- und Umstellungsphase oft teurer sei als proprietäre Lösungen, dies sich aber später mehr als amortisiere. Ein Argument für freie Software sei zudem, das im Falle einer Insolvenz des Herstellers die Software, da quelloffen, weiter benutzbar bleibt, während bei proprietärer Software der Quellcode in die Konkursmasse einfließe.

Bei Open Source sei einerseits darauf zu achten, dass für eine offene Lösung genügend Dienstleister verfügbar sind, während auch ein Augenmerk auf die Stärke und Aktivität der jeweiligen Gemeinschaft gelegt werden sollte. Dies sei über Plattformen wie Openhub nachvollziehbar. Das Forschungszentrum für digitale Nachhaltigkeit der Universität Bern hat im Rahmen einer Studie (PDF) im Zusammenhang mit dem eidgenössischen IT-Beschaffungssystem festgestellt, dass hier 43 Prozent aller ICT-Verträge ohne öffentliche Ausschreibung geschlossen werden, während es im Durchschnitt lediglich 15 Prozent sind.

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