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Di, 8. März 2016, 10:03

Gesellschaft::Politik/Recht

SFLC veröffentlicht Whitepaper zur ZFS-Problematik

Das Software Freedom Law Center hat in einem Whitepaper die rechtliche Situation der freien Lizenzen GPLv2 und CDDL noch einmal genau analysiert. Die Juristen bekräftigen die früheren Aussagen, dass ein Binärmodul von ZFS nicht mit dem Kernel mitgeliefert werden kann. Die Kernel-Entwickler hätten es allerdings in der Hand, das zu ändern.

SFLC

Das Software Freedom Law Center ist eine Organisation, die mehrere Ziele verfolgt. Zum einen berät sie Organisationen und Unternehmen in Lizenzfragen und kann auf Wunsch auch Schulungen vornehmen. Auch zu Gesetzesvorlagen, die freie Software betreffen, nimmt sie oft Stellung. Zweitens übernimmt sie die Verteidigung von Projekten gegen Patent- oder Lizenzklagen. Drittens bietet sie freien Projekten Unterstützung bei der Gründung von Organisationen, die das Fortbestehen der Projekte sichern sollen. Sie hilft unter anderem bei der Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus.

Nachdem sich bereits die Software Freedom Conservancy zum Verhältnis der freien Lizenzen GPLv2 und CDDL positioniert hatte, gibt nun das Software Freedom Law Center (SFLC) eine genaue Analyse heraus. Anlass ist Canonicals Plan, das Dateisystem ZFS als binäres Modul in Ubuntu von Version 16.04 an mitzuliefern.

ZFS, ursprünglich von Sun für Solaris entwickelt und inzwischen als OpenZFS unabhängig weitergeführt, gilt vielen als das modernste und leistungsfähigste Unix-Dateisystem. Die Lizenz hindert ZFS jedoch daran, offizieller Bestandteil des Linux-Kernels zu werden. ZFS steht unter der CDDL, der Linux-Kernel unter der GPLv2. Beides sind Copyleft-Lizenzen, doch sind sie nicht miteinander vereinbar. Die GPLv2 geht mit der Regelung, dass auch abgeleitete Werke unter der gleichen Lizenz vertrieben werden müssen, weiter als die CDDL.

Im Whitepaper des SFLC wird bekräftigt, dass jedes Modul, das in Binärform mit dem Kernel ausgeliefert wird, unter der GPLv2 stehen muss. Aus diesem Grund praktizieren die Hersteller proprietärer Treiber ein Verfahren, bei dem das Kernel-Modul vom Benutzer aus einer Reihe von GPLv2-lizenzierten Dateien und einem »Rest« (eine Binärdatei oder Quellcode, der nicht mit der GPLv2 kompatibel ist) selbst compiliert wird. Die Regelungen der GPLv2, die zu Problemen führen könnten, greifen dabei nicht, da es sich um eine Benutzung der Software und nicht um eine Weitergabe handelt. Auch wird kein binäres Kernel-Modul mitgeliefert.

Laut SFLC muss man bei der GPLv2 zwischen der wörtlichen Auslegung der Bestimmungen und der eigentlichen Intention der Bestimmungen, dem »Geist der GPL«, unterscheiden. Wie die GPL zu verstehen ist, ist nicht dasselbe wie der Wortlaut des Lizenztextes. In westlichen Rechtssystemen ist seit dem Altertum bekannt, dass die wörtliche Auslegung von Gesetzen zu Ungerechtigkeiten führt.

Wie die meisten Organisationen im Open-Source-Umfeld sieht auch das SFLC ein Binärmodul von ZFS als Teil des Kernels an, woraus ein Lizenzkonflikt zwischen GPLv2 und CDDL resultiert. Der Vertrieb eines Binärmoduls von ZFS stellt somit eine Lizenzverletzung dar, wenn man die GPLv2 wörtlich nimmt. Es gibt allerdings keinen Anlass für irgendjemand in der freien Software-Gemeinschaft, dagegen vorzugehen, denn niemand wird seiner Rechte beraubt. Dies entspricht einer Auslegung der GPL nach ihrer Intention.

Gefährlich könnte es für Canonical werden, wenn jemand die wörtliche Anwendung der GPL geltend macht. Diese Gefahr wäre beseitigt, wenn sich die Kernel-Entwickler auf eine Klarstellung der Lizenz einigen könnten. Sie müssten die öffentliche Aussage machen, dass die GPLv2 nicht wörtlich, sondern gemäß ihrer Intention angewandt werden soll. Das Ergebnis wäre laut dem SFLC eine sofortige Klarheit bezüglich des Vertriebs von ZFS-Binärmodulen.

Dies würde nichts an der Situation von Modulen ändern, die proprietären Code einbinden, wie zum Beispiel die Treiber von AMD und Nvidia. Als Nachsatz geht das SFLC auch noch kurz auf DTrace ein, ein Tracing-System, das ebenfalls für Solaris entwickelt wurde. Da DTrace in die Linux-Kernel von Oracle eingebaut wurde, ist es nun unter der GPLv2 verfügbar und kann von anderen Distributoren problemlos mitgeliefert werden. Im offiziellen Linux-Kernel ist es zwar noch nicht angekommen, doch selbst wenn Oracle das nicht unterstützen würde, könnte es rechtlich nichts gegen eine Aufnahme in den Kernel tun.

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