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Fr, 27. Mai 2016, 09:16

Gesellschaft::Politik/Recht

Oracle verliert erneut Copyright-Klage gegen Google

Wie schon 2012 wurde auch in einer Neuauflage des Rechtsstreits, bei dem Oracle gegen Urheberrechtverletzungen durch Google in Android klagt, gegen Oracle entschieden. Die Nutzung der Java-Schnittstellen in Android ist demnach durch das Gesetzt gedeckt.

android.com

Oracle hatte in einer 2010 eingereichten Klage Google sowohl Copyright- als auch Patentverletzungen im Android-Code vorgeworfen, die in drei Phasen verhandelt wurden. In der ersten Phase ging es ausschließlich um Urheberrechtsfragen und Google war Mitte Mai 2012 wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Android-Entwicklung verurteilt worden.

In der zweiten Prozessphase ging es um die angeblichen Patentverstöße in Android. Nachdem Oracle seine Ansprüche bereits mehrfach reduzieren musste, wiesen die Geschworenen auch die letzten beiden verbliebenen Ansprüche in allen Punkten ab.

Die dritte Prozessphase brachte die Frage zur Entscheidung, ob Google 37 Java-APIs in Android rechtmäßig verwendet hat. Es handelt sich bei den APIs, wie Richter Alsup erklärte, um Java-Dateien, die Deklarationen enthalten und in einer spezifischen Weise in einer Verzeichnisstruktur organisiert sind. Der Richter hatte 2012 entschieden, dass Programmierschnittstellen grundsätzlich nicht dem Copyright unterliegen und Google somit keine Rechte von Oracle verletzt haben konnte. Diese Entscheidung wurde jedoch später aufgehoben, was eine Neuauflage des Verfahrens nötig machte.

Dies fand nun vor einem Geschworenengericht statt, dessen Vorsitz wiederum Richter Alsup führte. In dem Verfahren ging es nur um eine einzige Frage, nämlich ob die Verwendung der Java-APIs durch Google eine durch das Gesetz erlaubte Nutzung darstellte. In dem mehrtägigen Prozess sagten sowohl Programmierer als auch die aktuellen und früheren Geschäftsführer von Google, Oracle und Sun aus. Das jetzt verkündete Urteil fiel einstimmig aus: Alle zehn Geschworenen stellten sich auf die Seite von Google.

Diese Entscheidung besitzt eine Tragweite, die weit über den Streit zwischen Oracle und Google hinausreicht. Sie schafft Klarheit darüber, dass öffentliche Schnittstellen grundsätzlich frei und ohne Lizenzkosten genutzt werden können, um die Funktionen hinter den Schnittstellen selbst zu implementieren. Schon aus Gründen der Interoperabilität ist das in vielen Fällen nötig.

Mit dieser Entscheidung ist auch der Versuch von Oracle gescheitert, sich ohne jeden Grund mit bis zu 9 Milliarden US-Dollar von Google bereichern zu wollen. Oracle will nach ersten Aussagen seiner Anwälte allerdings in Berufung gehen.

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