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Di, 14. Juni 2016, 14:20

Gesellschaft::Politik/Recht

OGD Standard 2.0 für Deutschland steht zur Kommentierung offen

Der Open Government Data Standard 2.0 für Deutschland ist derzeit europaweit für noch sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht und Kommentierung freigegeben.

EU

Bereits seit 2013 wird vom IT-Planungsrat an dem Vorhaben einer einheitlichen »Metadatenstruktur für offene Verwaltungsdaten« als Standard für Deutschland gearbeitet. Jetzt steht das Metadatenschema in der Entwurfsfassung zur öffentlichen europaweiten Kommentierung auf Joinup (PDF) bereit. Um den Entwurf herunterladen zu können, bedarf es einer Registrierung bei Joinup. Zudem bittet das Projekt um die Teilnahme an einer kleinen Umfrage zehn Tage nach dem Download des Dokuments.

Open Government Data sind Datenbestände des öffentlichen Sektors, die im Interesse der Allgemeinheit im Sinne eines Open Government ohne jede Einschränkung frei zugänglich gemacht werden. Dabei profitieren nicht nur die Bürger, sondern unter anderem auch Wirtschaft und Wissenschaft erhalten Daten für die Entwicklung von Geschäftsideen und der Gewinnung von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Verschiedene Behörden stellen dazu freizugebende Daten strukturiert und maschinenlesbar bereit. Trotzdem bedarf es hier dringend einer Standardisierung. Im Vorfeld der Standardisierungsbemühungen hatte das Bundesministerium des Innern eine Studie (PDF) mit dem Titel »Open Government Data Deutschland« in Auftrag gegeben.

Dabei kann Deutschland keine fertigen Rezepte aus dem Ausland übernehmen. Es bedarf vielmehr eines Paradigmenwechsels in mehreren Bereichen in den Verwaltungen. So muss Deutschland etwa abrücken von der Haltung, alles sei geheim, was nicht ausdrücklich als öffentlich gekennzeichnet ist hin zu der umgekehrten Handhabung, dass alles öffentlich ist, was nicht ausdrücklich als geheim gekennzeichnet ist. Auch die bisherige Handhabung der Herausgabe ist nicht förderlich für Open Data. Es geht darum, dass Daten, die keinen Datenschutz- oder Sicherheitsbeschränkungen unterliegen, im vollen Umfang und zeitnah proaktiv veröffentlicht werden und nicht erst auf Anfrage. Die freigegebenen Daten sollen zudem, anders als bisher, von jedermann auch für kommerzielle Zwecke kostenfrei nutzbar sein. Das soll ausdrücklich Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung der Daten einschliessen.

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