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Mi, 27. Juli 2016, 09:14

Hardware

FSFE weist auf den Wegfall des Routerzwangs hin

Ab dem 1. August 2016 fällt der Routerzwang. Kunden von Internet-Dienstanbietern können frei wählen welchen Router oder Modem sie bei sich zu Hause einsetzen.

FSFE

Kunden von Internet-Serviceanbietern (ISPs) haben ab dem 1. August laut einem neuen Gesetz freie Routerwahl. Das bedeutet, die Zuständigkeit des ISP endet an der Telefondose in der Wand. Was dahinter passiert, obliegt ganz allein dem Kunden. Anbieter müssen ab dann ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten bereitstellen, bei Neuanschlüssen auch proaktiv.

Die Free Software Foundation Europe (FSFE), die sich mit vielen anderen Organisationen für das jetzt in Kraft tretende Gesetz stark machte, informiert nun darüber, worauf Kunden achten sollen, wenn es um den Einsatz eines eigenen Routers geht. Dabei fordert die FSFE die Nutzer auf, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und einen eigenen Router einzusetzen, vorzugsweise einen, auf dem freie Software läuft. Die Geräte, die von den Netzanbietern bei Vertragsabschluss mitgeliefert werden, sind oft mangelhaft in Sachen Sicherheit und sind häufig in der Funktionalität und bei der Einhaltung von Standards beschnitten.

Zudem sollen die Kunden auf Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung des neuen Gesetzes achten und diese melden. Die FSFE geht aufgrund von früheren Erfahrungen mit ISPs davon aus, dass das Gesetz entweder ignoriert wird oder etwa behauptet wird, es gelte nur für Neukunden. Es könne außerdem sein, dass ISPs die Verwendung eines eigenen Routers als unsicher erklären und den Support verweigern. Solches Fehlverhalten soll öffentlich werden und deshalb hat die FSFE eine Wiki-Seite eingerichtet, auf der Anwender ihre Erfahrungen eintragen können.

Der Weg bis hierher war lang und steinig. Bereits 2013 entbrannte eine hitzig geführte Debatte zwischen Bundesregierung und Netzanbietern über den Routerzwang, der Kunden von ISPs vorschrieb, welchen Router sie verwenden dürfen. Damals äußerte sich auch die FSFE gegen den Routerzwang. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD legte schließlich fest, dass die Vorgabe von Zugangsgeräten durch den Internetanbieter fallen soll. Nach vielen Querelen mit der Bundesnetzagentur und den ISPs war klar, dass die Abschaffung des Routerzwangs nur über ein Gesetz zu realisieren ist.

Der entsprechende Gesetzentwurf (PDF) folgte im Februar 2015. Nachdem der Entwurf alle Gremien passiert hatte, wurde er im Bundesrat blockiert. Dabei ging es erneut um die Festlegung des Netzabschlusspunkts. Das Gesetz sah vor, dass die Dose in der Wand der Endpunkt sei. Insbesondere Kabelnetzbetreiber argumentierten, (PDF) Modem und Router seien in ihrem Fall aktive Komponenten und fielen in ihre Zuständigkeit, ihr Netz ende erst dahinter. Die Betreiber unterlagen im Endeffekt, die Vorlage erlangte Gesetzeskraft und wird ab dem 1. August umgesetzt.

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