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Mi, 10. August 2016, 12:01

Gesellschaft::Politik/Recht

GPL-Prozess gegen VMware in erster Instanz gescheitert

Im von Christoph Hellwig angestrengten Prozess gegen VMware wegen vermuteter GPL-Verletzung hat das Landgericht Hamburg das Urteil gesprochen und die Klage abgewiesen. Hellwig will aber in Revision gehen.

GNU

Kernel-Entwickler Christoph Hellwig hat VMware eine GPL-Verletzung vorgeworfen. Die Free Software Conservancy, die nach eigenen Angaben schon seit 2012 mit VMware verhandelt, hat genauere Angaben dazu in einem FAQ gemacht. Der Hypervisor vSphere ESXi 5.5.0 beruht auf einer proprietären Komponente namens »vmkernel«, deren Code direkt vom Linux-Kernel abgeleitet sein soll. Damit müsste diese Komponente aber, selbst wenn sie massive Änderungen gegenüber Linux enthält, unter der GPLv2 veröffentlicht werden. Gleiches gilt für einige der Treiber-Subsysteme, die VMWare mitliefert, insbesondere SCSI-, USB- und Netzwerktreiber.

Ob diese GPL-Verletzung tatsächlich besteht, bleibt auch nach dem Urteil des Landgerichts offen. Denn über diesen Punkt urteilte das Gericht gar nicht. Vielmehr wies es die Klage ab, weil es keinen ausreichenden Anteil Hellwigs am Copyright der betroffenen Kernel-Teile erkennen konnte. Dies war bereits bei der Anhörung im Februar einer der Punkte, in denen die Klage schwach begründet war.

Statt drei dauerte es nun sechs Monate, bis das Gericht zur Entscheidung kam. Das Urteil ist mit ausführlicher Begründung als PDF-Datei verfügbar. Christoph Hellwig zeigte sich von dem Urteil enttäuscht und kündigte an, in Revision gehen. Er hofft, dass die nächste Instanz seiner Ansicht folgt, dass er ausreichende Rechte an Teilen des Kernels besitzt. Ob er damit allerdings Erfolg hat, bleibt zweifelhaft.

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