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Di, 12. Dezember 2017, 12:56

Gesellschaft::Politik/Recht

Artifex und Hancom einigen sich über die Verwendung von Ghostscript

Artifex hat seine Lizenzklage gegen Hancom durch eine gütliche Einigung beendet. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Die Bedingungen der Einigung bleiben geheim.

GNU

Die Firma Artifex besteht aus den Entwicklern von Ghostscript, einer bekannten freien Software zur Verarbeitung von PostScript und PDF mit langer Geschichte. Im Jahr 2013 begann die koreanische Firma Hancom, Ghostscript in ihrer gleichnamigen Office-Suite zu verwenden. Nach der Lizenz von Ghostscript, der GNU Affero General Public License (AGPLv3), hätte Hancom folglich seinen Kunden mitteilen müssen, dass es GPL-Software einsetzt, und den Quellcode genau dieser Version von Ghostscript oder zumindest einen Verweis darauf anbieten müssen. Diesen Schritt versäumte das Unternehmen jedoch. Auch die Alternative, von Artifex eine spezielle Lizenz für Ghostscript zu erwerben, wurde ausgelassen.

Ende 2016, nach längeren erfolglosen Verhandlungen mit Hancom, reichte Artifex Klage beim Bezirksgericht von Nordkalifornien ein. Hancom versuchte, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, indem es argumentierte, dass es nie einen Vertrag mit Artifex oder sonst jemand unterschrieben habe. Doch das Gericht stellte fest, dass ein Benutzer, der eine Software unter der AGPL nutzt, damit einen Vertrag mit den Copyright-Eignern eingeht. Der Text der AGPL macht dies unmissverständlich klar. Zu behaupten, den Text nicht gelesen zu haben, ist selbstverständlich keine akzeptable Ausrede.

Mit der Entscheidung schuf das Gericht einen Präzedenzfall, der nicht nur für die AGPL gilt, sondern für alle freien Lizenzen, die ein Vertragsverhältnis erzeugen. Insbesondere gilt das auch für die GPL, deren Lizenztext die Grundlage der AGPL darstellt. Durch das Zustandekommen eines gültigen Vertrags können die Vertragsparteien auch gerichtlich für Verstöße belangt werden. Die Entscheidung des Gerichts vom Mai 2017 bedeutete, dass Artifex seine Klage gegen Hancom aufrecht erhalten konnte.

Wie Artifex jetzt mitteilt, wird es in der Klage zu keinem Urteil kommen, denn die Parteien haben nun einen Vergleich erzielt. Dabei darf davon ausgegangen werden, dass Artifex rechtlich am längeren Hebel saß und Hancom deshalb weitgehende Zugeständnisse machen musste. Die Konditionen des Vergleichs werden jedoch geheim gehalten. Laut Artifex wurde eine freundschaftliche Einigung erzielt, die vom beiderseitigen Respekt sowohl des Copyrights als auch der Open-Source-Philosophie geprägt ist. Die dauerhafte Nachwirkung des Verfahrens ist allerdings, dass in der Rechtsprechung der USA auch freie Lizenzen als Vertragstexte eingestuft werden und die Nutzung der freien Software automatisch als Abschluss eines gültigen Vertrags gewertet wird. Lizenzverletzer können sich damit nicht mehr darauf berufen, an nichts gebunden zu sein.

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