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Fr, 29. Dezember 2000, 08:55

Gesellschaft::Politik/Recht

Patentrecht braucht Ausnahmen für freie Software

Eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hält das gegenwärtige Patentsystem für überholt.

Die Studie, die von Prof. Lutterbeck an der TU Berlin durchgeführt wurde, kommt zu dem Schluß, daß vor allem kleine und mittlere Unternehmen derzeit benachteiligt werden. In Deutschland wird Software aber überwiegend von solchen Unternehmen entwickelt. Patentschutz ist für diese einfach zu teuer.

Das zentrale Ergebnis der Studie dürfte jedoch die Aussage sein, daß es keine Belege dafür gibt, daß Patente die Innovation fördern, wie es Befürworter von Patenten behaupten. Im Gegenteil, nach Untersuchungen US-amerikanischer Wissenschaftler seien Forschung und Entwicklung in großen Unternehmen sogar zurückgegangen, seit Software patentierbar ist. Die Studie kommt daher zu dem Schluß, daß Software-Patente nicht gebraucht werden. Wer mit Hilfe eines Patents eine Art wirtschaftliches Monopol schaffe, der müsse beweisen, daß dieses System auch funktioniere. Dieser Beweis stehe noch aus.

Dennoch empfiehlt Lutterbeck, aus pragmatischen Gründen an der Patentierung festzuhalten. Man könne nicht einfach alles über Bord werfen. Doch für den Quelltext von freier Software sollte es Ausnahmen geben. Es sollte eine Regelung geschaffen werden, nach der Quelltext von Programmen auch dann frei verwendbar ist, wenn er patentiert ist (um Software patentieren zu können, muß der entsprechende Algorithmus oder Quelltext offengelegt werden). Damit wäre es Open-Source-Entwicklern möglich, ihre Software zu implementieren, ohne sich um irgendwelche Patentverletzungen Sorgen machen zu müssen.

Vielen Dank an Moritz Moeller-Herrmann für den Hinweis.

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