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Mi, 2. Mai 2001, 17:23

Software

Freie Software wird nicht versteuert

Nach Meinung des polnischen Ministeriums für Finanzen ist Freie Software kein geldwerter Vorteil und der Einsatz dieser kann nicht mit Schenkungs- oder Erbsteuer versteuert werden.

Vertreter des polnischen »Sejm« schlugen vor, Freie Software zu versteuern, da sie ein geldwerter Vorteil für alle Nutzer darstelle. Nun meldete sich das polnische Ministerium für Finanzen zu Wort und stellte fest, dass dem nicht so sei und Freie Software weiterhin nicht besteuert wird. Zum anderen sei der Wert Freier Software nicht eindeutig feststellbar und deshalb nicht finanziell greifbar.

Die Benutzung Freier Software sei nach Meinung des Ministeriums ebenfalls nicht von Schenkungs- oder Erbsteuer fassbar. Eine solche Besteuerung greift lediglich auf Sachanlagen zu, zu denen Freie Software nicht dazugezählt werden kann. Diese sei weder das Eigentum noch im Besitz eines Users und kann deshalb nicht geerbt oder verschenkt werden.

Die Thematik der Versteuerung Freier Software wurde Ende des Jahres 2000 durch einen Fall bekannt, in dem ein Beamter des Fiskus die Besteuerung einer Firma verlangte, die Linux mit StarOffice einsetzte.

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